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Leitstellen-Streit: Mannheim und Heidelberg einigen sich

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Mannheim/Heidelberg (rd_de) – Seit rund zwei Jahren streiten sich Mannheim und Heidelberg darüber, wer von ihnen Standort der neuen, gemeinsamen Integrierten Leitstelle werden soll (wir berichteten). Jetzt gibt‘s eine Einigung.

Wie die Städte Mannheim und Heidelberg sowie der ebenfalls in dem Projekt eingebundene Rhein-Neckar-Kreis mitteilten, wird es künftig zwei Leitstellen geben: eine für die Stadt Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und eine zweite für die Stadt Mannheim.

Dass Mannheim eine eigene Leitstelle erhält, wird unter anderem mit der besonderen Situation der Stadt begründet. So habe Mannheim die höchste Dichte an so genannten Störfall-Betrieben, den zweitgrößten Binnenhafen Deutschlands und den größten Rangierbahnhof Baden-Württembergs.

Ein Gutachten hatte seinerzeit ergeben, dass Heidelberg der geeignetste Standort für eine gemeinsame Leitstelle im Rettungsdienstbereich wäre.

(30.03.2017; Symbolfoto: Markus Brändli)


BOS-Funk: Die Tücken hinter „Status 4“

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Status-4_580Bremen (rd_de) – Wer an seinem Funkgerät die Taste für „Status 4“ drückt, signalisiert der Leitstelle, dass die Einsatzstelle erreicht worden ist. Welche Konsequenzen es haben kann, diese Taste zu früh zu drücken, ist vielen Rettungsdienst-Mitarbeitern aber nicht klar.

Falscher Einsatzort

Beispiel 1, basierend auf einem realen Vorfall: Der Rettungswagen einer Hilfsorganisation wird beispielsweise zur Einsatzstelle „Frankfurter Straße 115“ alarmiert. Der Fahrer drückt beim Ausrücken den „Status 3“ (Einsatz übernommen/Anfahrt zum Einsatzort). Vor Ort stellt sich heraus, dass die übermittelte Hausnummer in dieser Straße nicht existiert.

Nach Rückfrage bei der Leitstelle wird der Besatzung mitgeteilt, dass sich die Einsatzstelle zwar in der „Frankfurter Straße 115“ befindet, allerdings in einem Nachbarort. Funktechnisch kein Problem: Das Rettungsfahrzeug befindet sich nach wie vor im „Status 3“, fährt die tatsächliche Einsatzstelle an und drückt hier wenig später „Status 4“ (Ankunft am Einsatzort).

An der Einsatzstelle finden die Rettungsdienst-Mitarbeiter einen reanimationspflichtigen Patienten vor. Er stirbt noch während des Einsatzes. Im Nachgang stellt sich heraus, dass die Hilfsfrist um einige Minuten überschritten wurde. Durch die zunächst falsch übermittelte Adresse konnte „Status 4“ erst verspätet gedrückt werden.

Offenbar kein Einzelfall, denn einige Leitstellen im Bundesgebiet haben unter anderem aufgrund solcher Vorfälle die Anweisung herausgegeben, den „Status 4“ möglichst früh – zum Beispiel beim Einbiegen in die Ziel-Straße – zu drücken. Das heißt, die konkrete Einsatzstelle ist noch nicht erreicht und die korrekte Hausnummer bislang nicht gefunden worden. Offensichtlich will mancher Landkreis bzw. manche Stadt so dem Vorwurf begegnen, im Zuständigkeitsgebiet würde überdurchschnittlich oft die per Gesetz vorgegebene Hilfsfrist verfehlt.

Beispiel 2: Das alarmierte Rettungsmittel biegt in die Ziel-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 ein. Sofort wird „Status 4“ gedrückt, dabei befindet sich die Einsatzstelle bei Hausnummer 125 – zwei Kilometer entfernt. Aufgrund des Verkehrs oder der Witterung trifft das Rettungsmittel erst zwei Minuten später an der Einsatzstelle ein. Zwei Minuten, die statistisch so gewertet werden, als ob die Versorgung des Patienten bereits begonnen hätte. Dabei saßen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter zu dieser Zeit noch in ihrem Rettungswagen.

Status 4 – und dann passiert ein Unfall

Beispiel 3: Der Rettungswagen erreicht die 2,5 Kilometer lange Ziel-Straße; das Team drückt „Status 4“ und begibt sich auf die Suche nach der Hausnummer 125. Für den Leitstellencomputer hat das Rettungsteam die Einsatzstelle erreicht. Der RTW muss demnach stehen, und das Team wird sein Fahrzeug verlassen haben. Die Suche nach der Hausnummer 125 erfordert zwei Minuten, und genau in dieser Zeitspanne wird der Rettungswagen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Solch ein Fall kann gar nicht eintreten, da der RTW ja nachweislich längst am Einsatzort angekommen ist?! Die Berufsgenossenschaft wird genau darauf beharren.

Was also verbirgt sich rechtlich gesehen hinter dem „Status 4“?

Wie jedem Mitarbeiter im Rettungsdienst bekannt sein sollte, geben die Rettungsdienstgesetze vor, dass alle Einsätze dokumentiert werden müssen. Dazu zählt aber nicht nur das „Protokoll“, sondern auch die korrekte Statusmeldung.

Im Klartext bedeutet dies: Mit dem falschen – oftmals zu frühen – Drücken des „Status 4“ verstößt der Rettungsdienst-Mitarbeiter gegen seine Dokumentationspflichten, die sich aus dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz ergeben.

Dasselbe gilt – nebenbei bemerkt – auch für ein bewusst spätes Drücken von „Status 1“ (Einsatzbereit über Funk) nach einem Einsatz, um etwas mehr Zeit bis zum nächsten möglichen Einsatz herauszuschinden.

Die Rettungsdienstgesetze sehen Hilfsfristen in der Regel zwischen 12 und 15 Minuten für die alarmierten Rettungsmittel vor. Diese Hilfsfristen werden von den Trägern der Rettungsdienste überwacht. Dabei spielt die Fahrzeit – also der Zeitraum zwischen „Status 3“ und „Status 4“ – eine wichtige Rolle.

Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Funkmeldesysteme (FMS) gibt beispielsweise vor, dass „ein Einsatzmittel [, das] an der von der Integrierten Leitstelle übermittelten Adresse angekommen ist, … dies gegenüber der Integrierten Leitstelle mit dem Status 4 zu bestätigen“ hat. Dabei ist freilich nicht die Ankunft in der Wohnung gemeint, sondern eine „dem Ziel nächst gelegene Stelle an einer öffentlichen Straße“ (vgl. Paragraph 2 Abs. 17 RettDG LSA; ähnlich Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsLRettDPVO).

Damit drückt das ersteintreffende Rettungsmittel bei Ankunft an der übermittelten Adresse „Status 4“, auch wenn sich alsbald herausstellen sollte, dass sich die Einsatzstelle andernorts befinden muss. Nach Übermittlung der nun „richtigen“ Adresse ist wieder in den „Status 3“ zu wechseln.

Ist bei Einsatzübernahme bereits offensichtlich, dass eine falsche Adresse übermittelt wurde, muss vom Rettungsmittel sofort eine Rückmeldung zur Leitstelle erfolgen.

Folgen für die RTW-Vorhaltung

Eine falsche Handhabung hat aber nicht nur für den Einzelfall Konsequenzen. Die Standorte der Rettungswachen, Zahl der vorzuhaltenden Rettungsmittel und deren Betriebszeiten sind so zu bemessen, dass die alarmierten Rettungsmittel in der Regel Notfälle im Versorgungsbereich in der Hilfsfrist erreichen können. Für die Analysen sind die „reine Fahrzeit des ersten, (am) Einsatzort eintreffenden Rettungsmittels von Bedeutung … als wichtiges Instrument zur Beurteilung des Antwortverhaltens des gesamten Rettungsdienstes … als Planungsgröße …“ für die genannten Planungsziele, heißt es in der TRUST-Studie, die für Bayern 2004 vorgelegt wurde. Durch ein verfrühtes Drücken von „Status 4“ wird also letztlich die gesamte Rettungsdienstvorhaltung negativ verfälscht!

Aber nicht nur die Dokumentation des Einsatzes und die Vorhaltung werden beeinflusst. Letztlich wird auch die Arbeitszeit des Rettungsdienst-Mitarbeiters durch eine falsche Statusmeldung verfälscht.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt, Kanzlei Spengler & Kollegen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 18.07.2017)[1450]

Erste Hilfe: Notruf-Ortung über das Smartphone

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Erste Hilfe, Ersthelfer, Leitstelle, Notruf, RettungsdienstBremen (rd_de) – Tritt ein medizinischer Notfall ein, gilt in den meisten Ländern Europas: den Notruf 112 wählen. In der Leitstelle werden dann die fünf W’s abgefragt und die entsprechenden Rettungsmittel alarmiert. Häufig sind Ersthelfer aber in ihnen unbekannten Gebieten unterwegs und können nicht genau beschreiben, wo der Einsatzort sich befindet. Die Anrufer nehmen an, die Leitstelle könne sie genau orten. Doch dies ist ein Irrtum. Hier unsere Tipps, wie Sie in dieser Situation Ihre Position mit Ihrem Smartphone bestimmen können.

Ein Mountainbiker stürzt im Wald und bleibt regungslos liegen. Zufällig beobachtet ein Spaziergänger den Vorfall und setzt über die 112 einen Notruf ab. Doch als der Disponent ihn nach der Einsatzstelle fragt, muss der Spaziergänger passen. Der Mann weiß nicht, wo er sich befindet.

Situationen wie diese ereignen sich häufig. Was also tun, wenn der Standort nicht ermittelt werden kann?

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Notruf: Ortung über den Mobilfunksender

Zunächst ist es der Leitstelle möglich, die Funkzelle des Anrufers auszumachen. Die „Verordnung über Notruf Verbindungen“ (NotrufV) nimmt den Mobilfunk-Anbieter bei einem Notruf in die Pflicht, der Leitstelle den Mobilfunksender mitzuteilen, über den der Ersthelfer oder die verletzte Person anruft.

Diese Ortung via GSM (Global System for Mobile Communications) ist allerdings häufig ungenau. Grund: Außerorts kann die Funkzelle eines Mobilfunksenders mehrere Quadratkilometer betragen. Zur Erinnerung: Ein Quadratkilometer entspricht der Größe von etwa 140 Fußballfeldern! Weiterhin verfügen noch nicht alle Leitstellen über die Möglichkeiten, diese Daten direkt abzurufen.

Notruf: Ersthelfer muss GPS-Koordinaten selbst durchgeben

Gesetzlich nicht festgelegt, aber wesentlich genauer ist das Global Positioning System (GPS). Zudem ist in nahezu allen neueren Mobiltelefonen ein GPS-Empfänger verbaut, mit dessen Hilfe ein Ersthelfer der Leitstelle seinen Standort auf wenige Meter genau mitteilen kann.

Noch genauer kann eine Position bestimmt werden, wenn sich in der Nähe mehrere öffentliche WLAN-Spots befinden. Dann kann das Smartphone anhand der Signalstärke der verfügbaren kabellosen Netze und zusammen mit den GPS-Koordinaten eine so genannte „hybride Lokalisierung“ berechnen.

Wer Erste Hilfe leistet beziehungsweise sich in einer Notsituation befindet, muss seinen Standort jedoch selbst ermitteln und der Leitstelle durchgeben. Auch die Polizei kann lediglich eine GSM-Ortung beim Netzanbieter beantragen.

Erste Hilfe durch kostenlose GPS-Apps

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl kostenloser Apps für diesen Zweck. Beispielhaft erwähnt werden hier die App „Einfach hier“ (iOS) oder die App „Standort“ (Android). Beim iPhone ist es ferner möglich, sich die GPS-Koordinaten über den integrierten Kompass anzeigen zu lassen.

Anleitung für iPhone:

Eigentlich als „Datenkrake“ in Verruf geraten, hat WhatsApp einen großen Vorteil: Mehr als 35 Millionen Menschen nutzen Medienberichten zufolge den Nachrichtendienst in Deutschland. Daher setzen einige Leitstellen die App auch ein, um Ersthelfer oder Hilfsbedürftige zu orten, die einen Notruf abgesetzt haben. Zum Beispiel die Leitstellen Düsseldorf und Brandenburg. Der Disponent hat dort ein Gerät zur Verfügung, auf dem WhatsApp installiert ist. Geht ein Notruf bei ihm ein, leitet er das Unfallopfer oder den Ersthelfer an, sein Smartphone richtig einzustellen und die Standortkoordinaten zu senden.

Anleitung für WhatsApp:

Es gibt sogar eine App speziell für Waldgebiete: „Hilfe im Wald“. Diese zeigt nicht nur die eigene GPS-Position an, sondern zusätzlich die in der Nähe befindlichen Rettungspunkte. Rettungspunkte sind Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge. Sie sind in vielen Wäldern Deutschlands vorhanden und durch Schilder mit einer speziellen Nummer markiert (wir berichteten). Allerdings weicht das optische Design der Schilder regional stark ab. In einigen Bundesländern sind zudem bislang keine Rettungspunkte vorhanden.

Anleitung für Hilfe im Wald

DGzRS: Sicherer Törn mit SafeTrx

Die Kreuzpeilung von Funkgeräten in Seenot geratener Personen ist in Zeiten von GPS-Plottern auf den meisten Schiffen selten geworden. Derweil verfügen kleinere Boote oder Wassersportler wie zum Beispiel Surfer, Kayakfahrer, Kiter oder auch Wattwanderer und Angler nicht über diese Geräte. Um diese Lücke zu schließen, gibt es seit Jahresbeginn 2017 die App „SafeTrx“ von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die App ist kostenlos und für iOS sowie Android verfügbar.

Wie funktioniert die Software? Antke Reemts von der DGzRS: „SafeTrx ist eine App, mit der wir die Position von Menschen bestimmen können, die in Seenot geraten sind. Nutzer der App, also zum Beispiel Wassersportler, können im ‚Routenplan-Modus‘ eine Strecke vorgeben, die sie zurücklegen möchten. Unterwegs sendet die App dann regelmäßig GPS-Positionen an uns. Ist mal keine Mobilfunkanbindung vorhanden, werden die Daten auf dem Gerät gespeichert und bei der nächsten Netzverfügbarkeit gesendet.“

Monitoring Konsole des MRCC Bremen für SafeTrx. Für jeden Wegpunkt lassen sich die Koordinaten aufrufen. (Live-Bildausschnitt) Foto: DGzRS

Erreicht der Nutzer sein Ziel nicht in der vorher festgelegten Zeit, wird er selbst erinnert. Er kann dann eine neue Ankunftszeit angeben. Macht er dies nicht, wird 15 Minuten später eine SMS an eine Person geschickt, dessen Nummer der Nutzer für den Notfall hinterlegt hat. Dieser Notfall-Kontakt meldet sich dann beim Nutzer. Erreicht der Kontakt den Nutzer nicht, kann er daraufhin die Seenotleitung informieren.

„Wir können dann die festgelegte Route sowie die gesendeten GPS-Positionen nachvollziehen und uns auf die Suche machen“, so Reemts weiter. „Mithilfe der App kann man selbstverständlich auch selbst einen Notruf absetzen. Mit der Notruf-Funktion werden zeitgleich die GPS-Koordinaten sowie Kurs und Geschwindigkeit an die Seenotleitung übermittelt.“

Theoretisch funktioniert SafeTrx auch für Notfälle auf Binnengewässern oder bei Spaziergängen im Wald. Ein Notruf, der über die App bei der Seenotleitung ankommt, wird dann samt der Koordinaten an die zuständige Behörde beziehungsweise Leitstelle weitergeleitet.

Die App hat sich bereits als zuverlässig erwiesen. „Wir konnten mit SafeTrx einen Havaristen mit einem Motorschaden auf der Ostsee orten und sogar eine Suchaktion verhindern: Ein Augenzeuge hatte einen Kayakfahrer gesehen, der auf einer Sandbank festsaß, und setzte einen Notruf ab. Die Seenotleitung stellte daraufhin fest, dass der Wassersportler die App nutzte. Der Disponent konnte ihn direkt anrufen und feststellen, dass alles in Ordnung ist“, berichtet Antke Reemts. „Außerdem kann man die App überall auf der Welt nutzen.“

Anleitung SafeTrx

(Noch) Keine einheitliche Notruf App vom Bund

Eine für alle Situationen ideale und vor allem einheitliche Lösung existiert bislang nicht. Eine App für den „barrierefreien Notruf“, wie ursprünglich von SPD und CDU im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, fehlt bis heute. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind auf Grund dessen bislang auf kostenpflichtige Notruf-Apps angewiesen.

Allerdings ist eine Notruf-App vom Bund zumindest angedacht. Auf eine Anfrage der Grünen antwortete eine Regierungssprecherin im April 2017, dass ein Konzept für eine Notruf-App existiere. Die Pilotphase dieser App solle zirka sechs bis neun Monate dauern, müsste also theoretisch zum Jahreswechsel 2017/2018 zur Verfügung stehen.

Leitstelle Freiburg mit eigener Lösung

Grundsätzlich besteht der Nachteil einer App – einfach gesagt – darin, dass viele Nutzer sie nicht installiert haben. Für den Notruf setzt die Integrierte Leitstelle Freiburg daher auf eine hauseigene Lösung: Ist ein Ersthelfer während des Notrufs nicht in der Lage, seinen Standort exakt zu bestimmen, kann die Leitstelle ihm eine SMS schicken.

„Wenn der Notrufende auf den Link in der SMS klickt, öffnet sich der Webbrowser und versucht über die eingebaute Geolocation-Funktion – eventuell nach vorheriger Zustimmung beziehungsweise Sicherheitsabfrage – die aktuelle Position zu ermitteln“, erläutert Henning Schmidtpott, Disponent und Systemadministrator der Leitstelle sowie Entwickler des Systems. „Es ist lediglich ein handelsübliches Smartphone notwendig, und es muss keine App installiert werden“, so Schmidtpott weiter.

Bei zirka 110.000 Notrufen, die jährlich in der Leitstelle Freiburg eingehen, hat die Methode sich bewährt. Schmidtpott: „Wir konnten einen Fahrradfahrer lokalisieren, der in Freiburg gestürzt war. Er war auf dem Dreisamuferweg unterwegs und wusste nicht, auf welcher Höhe er sich befand. Die Straße zieht sich durch die komplette Stadt. Durch die Positionsbestimmung konnten wir ihn in kürzester Zeit auf 12 Meter genau verorten.“

Außerdem ist dem Disponent noch der Notruf einer Wandergruppe in Erinnerung. Einer der Wanderer hatte einen medizinischen Notfall erlitten, und die Gruppe war weit von jeglicher Straße entfernt. „Mit unserem System gaben die Ersthelfer ihren Standort durch, und wir konnten die nötige Hilfe alarmieren.“

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Doch auch hier gibt es Grenzen. „Die Datenübermittlung funktioniert nur, wenn eine Internetverbindung vorhanden ist und Notrufende in ihrem Smartphone die Geolokationsdienste aktiviert haben. Wenn die GPS-Funktion deaktiviert ist, muss sie im Notfall dann erst in den Einstellungen aktiviert werden. Für einige Smartphone-Nutzer ist dies eine unüberwindbare Hürde. In jedem Fall kostet es aber Zeit“, betont der Systemadministrator der Leitstelle.

In der Integrierten Leitstelle Allgäu denkt man ebenfalls über ein GPS-basiertes Ortungssystem nach. Aus den knapp 92.000 Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2014 waren über 7.000 der Bergrettung und Wasserrettung zuzuschreiben. Einsätze, in denen die Lokalisierung der Patienten sich häufig schwierig gestaltet. Marco Arhelger, Leiter der Leitstelle: „Wir sind noch in der Markterkundung für ein geeignetes System. Ende 2017 wollen wir aber auch dementsprechend ausgerüstet sein.“

Nicht nur Rettungsleitstellen nutzen die technischen Möglichkeiten. Auch Leitstellen der Polizei rüsten auf. Die Polizei Bayern beispielsweise verfügt seit Anfang 2017 über ein ähnliches System wie die Leitstelle Freiburg.

AML: Die Zukunft heißt „Advanced Mobile Location“

Bei der Björn-Steiger-Stiftung hofft man indes auf eine ganz andere Technologie: AML (Advanced Mobile Location). „AML ist momentan auf nahezu allen Android-Geräten implementiert“, erläutert Manolito Leyeza, Projektmanager für Notruf-Informationssysteme bei der Björn-Steiger-Stiftung. Die Funktionsweise ist simpel. „Das Handy erkennt, dass jemand die nationale Notruf Nummer wählt. Automatisch werden daraufhin alle Standort-Funktionen aktiviert. Noch während ein Erste-Hilfe-Leistender oder eine verletzte Person mit dem Disponenten spricht, sammelt sein Gerät für etwa 20 Sekunden alle Informationen über GPS-Koordinaten, Mobilfunkzellen und umliegende WLAN-Netze. Dann werden die gesammelten Daten an eine zentrale Stelle einer Notrufzentrale geschickt“, erklärt Leyeza.

Die Daten können per SMS oder als Datenpaket an die jeweilige Stelle (etwa den Server einer zentralen Leitstelle) verschickt werden. Anhand der Mobilfunknummer des Anrufers kann dann der Disponent auf diese Daten zugreifen und somit seinen Standort – ohne dessen Zutun – ermitteln.

„Und AML ist dabei auch noch sehr kostengünstig und einfach umsetzbar“, so der Projektmanager weiter. „Litauen beispielsweise hat das System für das gesamte Land innerhalb von vier Monaten in seine Leitstellen integrieren können. Kostenpunkt: 50.000 Euro!“

Sogar in Sachen Datenschutz kann die Software punkten, die Google zusammen mit Smartphone-Herstellern entwickelt hat. Die über AML gesendeten Daten gehen nur an die Leitstelle und werden nicht auf dem Gerät gespeichert oder gar an Dritte übertragen.

Zudem sei AML dafür konzipiert, um Zusatzfunktionen erweitert zu werden. Leyeza: „Man könnte zum Beispiel Dinge wie einen elektronischen Notfallpass ohne Weiteres implementieren.“

Der Ortungsdienst für den Notruf wird bereits unter anderem in Großbritannien, Litauen, Estland und einigen österreichischen Bundesländern verwendet.

In Deutschland ist man hingegen noch nicht soweit. „Die Leitstellen in Deutschland sind noch nicht einmal dazu verpflichtet, ein System zu haben, womit sie GSM-Daten erfassen können“, kommentiert Manolito Leyeza. „Im Gesetz ist nur geregelt, dass eine Leitstelle telefonisch und per Fax erreichbar sein muss. Ich sehe es daher in allernächster Zukunft noch nicht, dass über AML im Bundestag diskutiert wird.“

„Dabei wäre datenschutzmäßig alles auf der sicheren Seite, wenn man die Verwendung von AML in der Notruf-Verordnung festlegen würde“, appelliert der Projektmanager für Notruf-Informationssysteme. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

(Text und Screenshots: Nils Sander, rettungsdienst.de; 31.08.2017; Symbolfoto: Falko Siewert/DRK ) [1203]

Notfallversorgung: Sachverständige empfehlen massive Umstrukturierung

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Notfallversorgung, SachverständigenratBerlin (rd_de) – Auf Rettungsleitstellen könnten große Veränderungen zukommen. Am Donnerstag (07.09.2017) stellte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) seine Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vor. Würden die Ideen 1:1 umgesetzt, träfe das vor allem die Leitstellen.

Der SVR Gesundheit existiert seit rund 30 Jahren und veröffentlicht alle zwei bis drei Jahre ein Gutachten zur aktuellen Gesundheitspolitik. Verbunden damit sind Vorschläge, welche Reformen erforderlich sind, um Probleme im System zu beheben. In diesem Jahr wurde ein großer Reformbedarf in der Notfallversorgung gesehen.

Den Experten fielen eine stark steigende Inanspruchnahme der Klinikambulanzen sowie rapide zunehmende Transportzahlen im Rettungsdienst auf. Der Rat empfiehlt daher „die Schaffung voll integrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen“, teilt der SVR Gesundheit mit. „Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116 117) soll damit zukünftig entfallen.“

 

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Konkret würde dies bedeuten, dass sich alle Patienten, die außerhalb von Sprechstundenzeiten einen Arzt benötigten, an die Integrierte Regionalleitstelle zu wenden hätten. Hier stünden neben den Disponenten Ärzte zur Verfügung, die eine telefonische Beratung durchführen würden. Je nach Zustand des Patienten würde der Rettungsdienst alarmiert, der Betroffene an ein Notfallzentrum verwiesen oder ein Termin in einer Arztpraxis vereinbart. „Wichtig ist dem Rat die nahtlose Verzahnung der bislang drei getrennten Bereiche und die damit einhergehende Bildung von Zentren“, heißt es in einer Stellungnahme des SVR Gesundheit.

Unterstützung erhalten die Gutachter aus Reihen der Krankenkassen: „Da Patienten nicht immer in der Lage sind, die Versorgungs- oder Notfallsituation richtig einzuschätzen und den richtigen Ansprechpartner zu finden, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst an die Integrierten Leitstellen angeschlossen werden“, pflichtet beispielsweise die Techniker Krankenkasse bei. „Auch hier können nach standardisierten Vorgaben kompetente Mitarbeiter aufgrund der Schilderung der Patienten oder Angehörigen entscheiden, welcher Sektor für die Versorgung der richtige ist.

„Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden. Zur Beseitigung des Fehlanreizes, Patienten unnötig ins Krankenhaus zu bringen, soll die medizinische Leistung und nicht wie bisher nur die Transportleistung abgerechnet werden“, so der Sachverständigenrat.

Der Rat wird seine Empfehlungen im zweiten Quartal 2018 dem Bundesgesundheitsministerium übergeben und an den Bundestag sowie Bundesrat übermittelt.

(08.09.2017; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse)

Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten

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neue Leitstelle esslingenBremen (rd_de) – Ohne die Rettungsleitstelle wäre kaum ein Notfalleinsatz denkbar. Warum aber füllen rechtliche Probleme im Rettungsdienst so viele Bücher, ohne dass dabei tiefergehend an die Disponenten in der Rettungsleitstelle gedacht wird? Vielleicht, weil sie ja nur im Hintergrund agieren?

Das ist richtig! Trotzdem aber sind die Disponenten in der Rettungsleitstelle am Einsatz beteiligt. Es ist daher an der Zeit zu untersuchen, ob sich für sie rechtliche Besonderheiten in gängigen Rechtsproblemen wie etwa der Schweigepflicht ergeben. In unserem eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“ gehen wir genau dieser Frage nach. Wir diskutieren die Aufgaben eines Disponenten in der Rettungsleitstelle und widmen uns ausführlich der Zusammenarbeit mit der Polizei. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird verdeutlicht, auf welch schmalem Grat sich ein Mitarbeiter in der Rettungsleitstelle bewegt.

Rettungsleitstelle: Koordinator im Hintergrund

Außerdem erläutern wir, welche Besonderheiten es in der Zusammenarbeit mit Jugend- und Sozialamt sowie Gesundheits- und Ordnungsamt für Disponenten in der Rettungsleitstelle gibt. Weitere Themen sind die Weisungsbefugnis und Verantwortung vor allem gegenüber den Rettungskräften vor Ort und den Verweis von Anrufern an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KV-Arzt).

Bild1_eDossier2017_Recht in der RettungsleitstelleWelche juristischen Stolpersteine ein Leitstellen-Mitarbeiter kennen sollte, erfahren Sie in unserem eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“, das Sie hier herunterladen können.

 

eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“
•    Umfang: 12 Seiten
•    Dateigröße: ca. 2,6 MB/PDF-Format
•    Beitrag aus: Rettungs-Magazin 1 und 2/2017

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 07.03.2017) [2151]

Nothilfe-SMS für Hör- und Sprachbehinderte

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Stuttgart (rd.de) – Seit Anfang November 2015 gibt es in Baden-Württemberg eine Nothilfe-SMS für Hör- und Sprachbehinderte.beileger_a5_druck.indd

Die eingehenden Nothilfe-SMS werden zentral in der Integrierten Leitstelle Stuttgart bearbeitet und von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zu beachten ist allerdings, dass die Nothilfe-SMS nicht an die Notrufnummern 110 oder 112 gesendet werden kann. Diese müssen an speziell eingerichtet Nummern versendet werden.

Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS über die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS über 99 0711 /50 66 7112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefonica/O2) bzw. 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.

Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie hier im Internet.

Innenministers Reinhold Gall wies darauf hin, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Zustellung kommen könne. Dennoch halte er die Nothilfe-SMS für eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Notruf-Fax.

 

ILS Heilbronn: Nachrüsten für 660.000 Euro

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Heilbronn (rd.de) – 2011 nahm die Integrierte Leistelle (ILS) Heilbronn ihren Betrieb auf. Die Kosten für die ILS beliefen sich auf 4,25 Millionen Euro. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Leitstelle für 660.000 Euro nachgerüstet werden muss.

Neue Leitstelle muss aufgerüstet werden! Symbolfoto: Patzelt

Neue Leitstelle muss aufgerüstet werden! Symbolfoto: Patzelt

In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Heilbronn habe der zuständige Feuerwehrkommandant mitgeteilt, dass mittlerweile Mängel beziehungsweise Nachteile aufgetreten sein, berichtet die „Heilbronner Stimme„. Diese wären bei der Planung der ILS noch nicht erkennbar gewesen.

Mehr Notrufe und Einsätze, vor allem im Rettungsdienst, führen zu einer erhöhten Belastung. Die vorhandenen Kapazitäten der ILS Heilbronn würden dafür nicht reichen. Bereits jetzt müssten in Starklastzeiten zwei zusätzliche Disponentenplätze besetzt werden.

Deswegen plane die Stadtverwaltung, die Zahl der Arbeitstische von derzeit sieben auf zehn zu erhöhen. Die Zahl der Disponentenplätze solle von fünf auf sieben erhöht werden. Die Kosten sollen je zur Hälfte vom DRK und der Stadt beziehungsweise dem Landkreis übernommen werden.

(23.11.2015)

Allgäu: Notruf landet in den USA

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München (rd.de) – Eine US-amerikanische Wanderin hatte sich am Samstag (05.12.2015) in einem Waldstück zwischen Neuschwanstein und Füssen verirrt. Der Notruf landete über den Umweg USA in der Leitstelle München.  

Ein Notruf geht aus dem Allgäu in die USA und erreicht schließlich die Leitstelle München. Symbolfoto: Patzelt

Ein Notruf geht aus dem Allgäu in die USA und erreicht schließlich die Leitstelle München. Symbolfoto: Patzelt

Durch die einsetzende Dämmerung hatte die Wanderin die Orientierung verloren. Um Hilfe zu verständigen, rief sie eine Bekannte in den USA an und schilderte ihre Lage. Die Bekannte verständigte daraufhin eine Verwandte in München. Letztendlich rief die Münchnerin in der Leitstelle an.

Anschließend nahm die Polizei telefonischen Kontakt zu der Wanderin auf. Durch eine Handyortung konnte der Standort der Frau ermittelt werden. Die Leitstelle München teilte den Aufenthaltsort der Leitstelle Allgäu mit.

Eine Einheit der Bergwacht fand die Wanderin in der Nähe der Bleckenau Hütte in den Allgäuer Bergen. Vorsorglich untersuchte eine Rettungswagen-Besatzung die Frau, konnte aber keine Verletzungen feststellen.

(07.12.2015)


Flörsheim: DRK übt Kritik an Leitstelle

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Flörsheim (rd.de) – Der Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins Flörsheim (Main-Taunus-Kreis), Franz-Josef Eckert, kritisiert die Arbeitsweise der Leitstelle in Hofheim. Diese arbeite nicht nach der Strategie, wonach das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort zu alarmieren ist.

Symbolbild. Foto: Markus Brändli

Die DRK-Bereitschaft bemängelt die Alarmierungs-Praxis der zuständigen Leitstelle. Foto: Markus Brändli

Gegenüber der „Frankfurter Neuen Presse“ nannte der Bereitschaftsleiter mehrere Fälle, bei denen der Rettungswagen im „Status 1“ auf der Wache bereit gestanden habe. Dennoch wurde der Rettungswagen nicht durch die Leitstelle alarmiert, obwohl dieser sich am nächsten zum Einsatzort befand. Des Weiteren hob er gegenüber der Zeitung hervor, dass damit das Patientenwohl gefährdet würde. Ebenso sei das Verfahren für die Mitglieder der DRK-Bereitschaft demotivierend.

Eckert gab auf Nachfrage von rettungsdienst.de an, dass „Status 1“ bedeutet, dass sich Bereitschaftler in unmittelbarer Nähe zum Einsatzfahrzeug befinden. Diese Praxis sei mit der Leitstelle abgesprochen und im Leitstellenrechner hinterlegt. Bei „Status 2“ plant der Rechner automatisch eine gewisse Anfahrtszeit der ehrenamtlichen Rettungskräfte mit ein.  Um dies zu umgehen, setzen die Ehrenamtlichen, wenn sie sich auf der Bereitschaftswache befinden, den RTW auf „Status 1“.

Ein Sprecher des Main-Taunus-Kreises teilte gegenüber der Zeitung mit, dass die Rettungswagen noch nicht mit GPS ausgestattet worden sind. Dadurch seien den Leitstellen-Mitarbeitern die genauen Standorte der Rettungswagen nicht immer bekannt. Die von Eckert genannten Fälle würden vom kreiseigenen Qualitätsmanagement überprüft. Allerdings halte der Main-Taunus-Kreis die vorgesehene Hilfsfrist in mehr als 90 Prozent der Einsätze ein.

(14.01.2016)

750.000 Anrufe pro Jahr: IRLS Leipzig in Betrieb genommen

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Leipzig (rd.de) – Die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Leipzig hat am Mittwoch (27.01.2016) den Betrieb aufgenommen. Die neue Leitstelle wird für die Kreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig zuständig sein. In der Region leben zirka eine Millionen Menschen.

Symbolfoto: Leitstelle (hier die ILS München). Foto: Michael Rüffer

Symbolfoto: Leitstelle (hier die ILS München). Foto: Michael Rüffer

Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 750.000 Anrufe eingehen, aus denen sich rund 250.000 Einsätze ergeben werden. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte für voraussichtlich 25.000 Feuerwehreinsätze und 225.000 Notfall- und Krankentransporte im Jahr alarmiert werden.

Maximal 21 Disponenten können gleichzeitig Notrufe entgegennehmen. Zusätzlich stehen sechs Plätze für die Bearbeitung von Notrufen bei Unwettern oder Großschadensereignissen zur Verfügung.

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Grundlage für die Errichtung ist eine 2011 getroffene Vereinbarung zwischen den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig. Die Vereinbarung war eine Konsequenz aus der vom Bundesland Sachsen beschlossenen Reduzierung der Leitstellen auf insgesamt fünf. Diese sind bei den Berufsfeuerwehren Chemnitz, Dresden, Hoyerswerda, Leipzig und Zwickau angesiedelt.

(01.02.2016)

ASB fordert bundesweite Telefonreanimation

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neue Leitstelle esslingenKöln (ASB) – Zum Europäischen Tag des Notrufs am kommenden Donnerstag (11.02.) fordert der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die telefonische Hilfestellung zur Wiederbelebung unter der Rufnummer 112 bundesweit einzuführen.

Wer bei einem Kreislaufstillstand einen Notruf unter 112 absetzt, wird heute von vielen Leitstellen telefonisch dazu angeleitet, eine Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchzuführen. Verpflichtend ist die telefonische Reanimationsanleitung bislang aber nur für die Leitstellen in Bayern. In allen anderen Bundesländern entscheiden die Kreise und Kommunen darüber.

Erkennt bei einem Notruf der Disponent, dass eine Wiederbelebung nötig ist, schaltet sich ein zweiter Leitstellen-Mitarbeiter ein. Dieser alarmiert einen Rettungswagen sowie Notarzt, während der erste Mitarbeiter den Anrufer Schritt für Schritt durch die Reanimation führt.

„Dabei sind die Wiederbelebungsmaßnahmen in den Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ganz entscheidend für die Überlebenschancen des Patienten. Durch die Unterstützung der Disponenten in den Leitstellen könnten mehr Laien direkt mit der Reanimation starten und Leben retten“, zeigt sich Ulrich Bauch, Geschäftsführer des ASB auf Bundesebene, überzeugt.

Erste-Hilfe-Anleitungen per Telefon sind deshalb so wichtig, weil in Deutschland zu wenige Menschen wissen, wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft. So beträgt die Reanimationsrate durch Laien in Deutschland nur 17 Prozent, in den benachbarten Niederlanden hingegen 65 Prozent. Der ASB rät deshalb Bürgern, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre in einem neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen.

(09.02.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Arbeitsbedingungen in Leitstelle beklagt

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Stendal (rd.de) – Eine Mitarbeiterin der Integrierten Leitstelle (ILS) Altmark klagte vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Die Arbeitsbedingungen in der Leitstelle seien nicht mehr tragbar. Der Landkreis Stendal vernachlässige seien Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiteren. Der Anwalt der Klägerin wertete die Klage als einen Hilferuf.

Leitstellen-Disponent bei der Arbeit. Symbolfoto: M. Brändli

Leitstellen-Disponent bei der Arbeit. Symbolfoto: M. Brändli

Aus fünf Schichten zu je acht Stunden seien vier zu je zwölf Stunden geworden. Ebenso sei der Urlaub gekürzt worden. Allein im letzten Jahr hätten die Mitarbeiter der ILS 582 Überstunden erbracht, berichtet die „Volksstimme“.

Auch die Arbeitsbelastung habe deutlich zugenommen. Die Zahl der Notrufe hatte sich im Jahr 2015 verdoppelt, berichtet die Zeitung weiter. Auch ein Rückzugsraum, in dem die Bereitschaftsschichten verbracht werden könnten, sei nicht vorhanden. Die Mitarbeiter verbrächten die Schichten somit direkt am Arbeitsplatz.

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In der Verhandlung habe der zuständige Sachbearbeiter des Kreises Mängel eingeräumt. Dennoch sei die Sachlage schwierig. Die Mitarbeiter müssten ihre Überbelastung dokumentieren. Aber dazu fehle ihnen schlichtweg die Zeit, schreibt die Zeitung. Ein weiterer Verhandlungstag ist angesetzt. Bis dahin bestehe für beide Parteien die Möglichkeit, sich aufeinander zuzubewegen.

(26.02.2016)

Neue Leitstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis dringend notwendig

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Schwelm (rd.de) – Innerhalb der nächsten drei Jahre muss eine neue Kreisleitstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis entstehen. Grund ist der rasante Anstieg der Einsätze für Rettungsdienst und Feuerwehr. Eine Abarbeitung der Dispositionen ist aufgrund ...

Siegen: Leitstelle fällt erneut aus

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neue Leitstelle esslingenSiegen (rd.de) – Das zweite Mal innerhalb von drei Monaten ist die Alarmierungssoftware der Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein ausgefallen.

Sonntagvormittag (20.03.2016) fiel die Technik gegen 10:30 Uhr für rund zwei Stunden aus, schreibt die „Siegener Zeitung“. Ursache war ein technisches Problem, das Techniker aber bis 12:00 Uhr beheben konnten. Nach einigen Testläufen hätte die Alarmierung ab 12:30 Uhr wieder reibungslos funktioniert. In der Zwischenzeit seien Meldeköpfe in den Feuerwehrhäusern der Städte und Gemeinden eingerichtet worden, heißt es in der Zeitung.

Erstmals versagte die Software in der Kreisleitstelle am 26. Dezember 2015. Damals konnte der Fehler erst nach elf Stunden behoben werden. Weil Unbekannte Einsatzinformationen abgefangen und ins Internet gestellt hatten, wurde seinerzeit die Verschlüsselung des Datenverkehrs in der Siegener Leitstelle geändert. Dabei kam es zu technischen Problemen und einem Ausfall der digitalen Alarmierung. Bei dem Problem von vergangenem Sonntag handele es sich um eine Folge des Softwareausfalls von Dezember 2015, zitiert die „Siegener Zeitung“ eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung.

Den Beitrag der „Siegener Zeitung“ können Sie hier lesen.

(21.03.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Krefeld: Neue Leitstelle nimmt Betrieb auf

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leitstelle-krefeld_580Krefeld (pm) – Zusammen mit der Hauptfeuer- und Rettungswache der Krefelder Berufsfeuerwehr ist auch die Feuer- und Rettungsleitstelle der Stadt in neue Räumlichkeiten umgezogen.

Die 3,8 Millionen Euro teure Leitstelle hat vergangene Woche ihren Regelbetrieb aufgenommen. In den Wochen zuvor mussten die verschiedenen Systeme und Komponenten „auf Herz und Nieren“ getestet werden. Einen Parallel-Betrieb zwischen der bisherigen, im Vergleich sehr dürftigen Leitstelle und der neuen gab es nicht.

Im zweiten Obergeschoss des Neubaus gehen hier seit vergangenem Mittwoch (16.03.2016) alle Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Anrufe für den Krankentransport ein. Sechs Plätze sind im Leitstellen-Betriebsraum untergebracht. Zusätzlich gibt es einen weiteren Platz für den Schichtleiter. Hier befindet sich auch eine große Medienwand, auf der Stadt- und Lagekarten sowie Nachrichten projiziert werden können. Im Falle einer Großschadenslage stehen den Mitarbeitern weitere acht Notruf-Abfrage-Plätze zur Verfügung.

Ebenfalls in der Leitstelle untergebracht sind der Führungsstab der Feuerwehr und der Krisenstab der Feuerwehr sowie zahlreiche Büros, Ruhe- und Sozialräume. Bislang musste sich der Führungsstab immer seine Infos direkt von der Leitstelle besorgen, jetzt geschieht dies über Beamer und Smartboard auch räumlich voneinander getrennt.

(23.03.2016; Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, L. Strücken)


Hamburg: „Wildwuchs“ im Rettungsdienst soll beendet werden

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Hamburg (rd.de) – Im Zuge der Novellierung des Hamburger Rettungsdienstgesetzes fordern der Verband der Ersatzkassen (Vdek) sowie die Krankenkassen des Bundeslandes eine umfassende Neustrukturierung des Rettungsdienstes.

Wie die „Ärzte Zeitung“  am 13. April 2016 berichtet, soll nach den Vorstellungen des Vdek und der Krankenkassen der „Wildwuchs“ in der Hansestadt beendet werden. Gemeint ist, dass künftig eine Integrierte Leitstelle für alle Rettungseinsätze zuständig sein soll.

Fortbildung für RD und Ehremant bei FW Kirchheim

Der Rettungsdienst in Hamburg soll nach dem Willen der Krankenkasse einige Änderungen erfahren. Foto: M. Brändli

Nach Recherchen von rettungsdienst.de scheinen in Hamburg nicht alle Notfallmeldungen, die bei Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern eingehen, an die Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet zu werden. Somit ist nicht sichergestellt, dass stets das nächstgelegene Fahrzeug alarmiert wird. Mit der zwingenden Abwicklung aller Notfallmeldungen über eine Leitstelle, könne nach Ansicht der Kassen dieses Problem vermieden werden.

Darüber hinaus solle eingehend geprüft werden, wann welche Rettungsmittel in der Stadt tatsächlich gebraucht würden. Rettungsmittel, die im Zuge der Analyse nicht im Plan auftauchten, dürften künftig auch nicht in der Notfallrettung als Kostenfaktor zu Buche schlagen, fordern Vdek und die Kassen.

Weiter drängt der Verband nach Informationen der Zeitung, dass Personal und Ausstattungsfragen im Gesetz geregelt werden. Ebenso sei es wünschenswert, wenn mit dem Gesetz auch Regeln zur Fortbildung und zum Qualitätsmanagement festgeschrieben werden könnten.

Der Vdek und die Krankenkassen begründen ihren Vorstoß mit den gestiegenen Kosten im Rettungsdienst.

(15.04.2016)

München: Notruf mit Hindernissen

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neue Leitstelle esslingenMünchen (BF) – Der Notruf eines jungen Italieners stellte die Disponenten der Münchner Feuer- und Rettungsleitstelle am Mittwochabend (27.04.2016) vor Probleme.

In der Leitstelle der Berufsfeuerwehr ging ein Notruf ein, in dem der italienisch sprechende Anrufer Probleme hatte, sein Anliegen verständlich zu machen. Der Disponent versuchte, auf Englisch die erforderlichen Informationen zu erhalten. Aber auch dies führte zu keinem befriedigenden Ergebnis.

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit der Leitstelle in Bozen (Norditalien) nahmen die Münchner mit ihren Kollegen in Südtirol Kontakt auf. In einer Konferenzschaltung gelang es schließlich, Näheres vom Anrufer in Erfahrung zu bringen.

Demnach handelte sich offenbar um eine italienische Schülergruppe, die mit ihrem Reisebus eine Autobahn im Stadtgebiet über die „Ausfahrt 76“ verlassen hatte und nun vor einer Tankstelle stand. Ein 18-jähriger Schüler würde über massive gesundheitliche Probleme klagen.

Nach kurzer Recherche war schnell klar, dass der Bus am Ende der BAB 9 in der Schenkendorfstraße stehen musste. Fünf Minuten später war das Notarztteam Schwabing am Einsatzort. Der junge Patient klagte über Schmerzen und war nur bedingt ansprechbar. Notarzt und Rettungsfachkräfte behandelten den Schüler und brachten ihn in eine naheliegende Klinik.

(29.04.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Rhein-Kreis Neuss: Gute Noten fürs QM-System der Leitstelle

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Neuss (rd.de) – Der TÜV Nord bescheinigt der Leitstelle (LS) für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss gute Leistungen beim Qualitätsmanagement.

Gute Noten fürs Qualitätsmanagement im Rhein-Kreis Neuss. Symbolfoto: M. Brändli

Gute Noten fürs Qualitätsmanagement im Rhein-Kreis Neuss. Symbolfoto: M. Brändli

Dafür erhielt die Leitstelle eine Zertifizierungsurkunde nach der Norm DIN EN ISO 9001:2008, teilte der Kreis in einer Meldung mit. Insbesondere sei die LS für ihre Leistungen in den Bereichen „Telefonische Reanimationsunterstützung“ und „Kompetenz in der internationalen Notrufabfrage“ gewürdigt worden.

Insgesamt nahm die Leitstelle im Jahr 2015 rund 500.000 Notrufe entgegen. 20.000 Mehr als im Vorjahr. Mindestens vier Disponenten arbeiten gleichzeitig in der LS.

Der Leitstellenleiter, Thomas Dilbens, sagte bei der Urkunden-Übergabe, dass das Qualitätsmanagement nicht nur der Sicherung der Qualität diene. Vielmehr gehe es auch um eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen sowie Verbesserungen und Transparenz für Kunden und Mitarbeiter der Leitstelle.

(27.05.2016)

Berlin: Rettungsdienstgesetz mit vielen Neuerungen

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Berlin (rd.de) – Der Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes für Berlin verspricht eine Reihe von Innovationen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Notarzt ständig für die Disponenten in der Leitstelle als Ansprechpartner vor Ort ist.  

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Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag (31.05.2016) vom Senat beschlossen und wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt. Mit dem Entwurf sind strukturelle Veränderungen in der Organisation des Berliner Rettungsdienstes geplant. Dies scheint nötig zu sein, um den Rettungsdienst an die gestiegenen Einsatzzahlen anzupassen und effizienter zu gestalten.

Hierzu soll der Integrierten Leitstelle (IL) der Berliner Feuerwehr die Möglichkeit gegeben werden, Kooperationen mit anderen Einrichtungen, beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung, einzugehen. In einer Meldung der Senatskanzlei heißt es: „Damit soll die IL auf Hilfeersuchen besser reagieren und eingehende Notrufe gegebenenfalls an geeignetere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln können, wenn sich herausstellt, dass es sich nicht um einen Notruf im klassischen Sinn handelt.“

Darüber hinaus ist in dem Entwurf die ständige Anwesenheit eines Notarztes in der Leitstelle vorgesehen. Er soll die Einsatzplanung fachlich begleiten und zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort dienen.

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Geplant ist ebenso, dass Krankenhäuser künftig einen Nachweis über vorhandene Versorgungs- und Behandlungskapazitäten führen und der IL mitteilen. Rettungswagen sollen so Patienten zielgerichteter in die geeigneten Krankenhäuser bringen können.

Ebenso sieht der Entwurf vor, den Notfallsanitäter als Beruf im Rettungsdienstgesetz zu verankern.

(01.06.2016)

Ärztliche Leiter fordern Telefonreanimation

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Lüdenscheid (rd_de) – Der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland (ÄLRD) fordert, Telefonreanimationen durch Leitstellendisponenten bundesweit einzuführen.

neue Leitstelle esslingen

Die ÄLRD fordern bundesweit die Einführung der T-CPR. Symbolfoto: Markus Brändli

Genau wie der Arbeiter-Samariter-Bund, der im Februar 2016 anlässlich des Europäischen Tages des Notrufs eine bundesweite, verpflichtende Umsetzung der Telefonreanimation (T-CPR, wir berichteten) forderte, nehmen auch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Landkreise und Kommunen in die Pflicht.

Der Leitstellendisponent spiele eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Diagnose eines Kreislaufstillstands. Sein Handeln sei für die Überlebenschance des Patienten mit Kreislaufstillstand von entscheidender Bedeutung. Der Verband verweist auf aktuelle wissenschaftliche Studien, die belegten, dass Anwesende durch den Disponenten häufig zu Erste-Hilfe-Maßnahmen animiert werden könnten.

Der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland fordert daher Landkreise und Kommunen auf, die erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen für T-CPR zu schaffen. Dazu zählten:

•    jährliche theoretische und praktische Fortbildungen
•    strukturierte/standardisierte Notrufabfragen
•    die Nutzung eines Anleitungsprotokolls zur T-CPR
•    geeignete Nachbesprechungen
•    die Etablierung eines medizinischen Qualitätsmanagements (zum Beispiel Notrufauswertung, Reanimationsregister)

Die Verantwortung für die Umsetzung der medizinischen Inhalte und Standards läge nach Ansicht des Verbandes bei dem für die Leitstelle verantwortlichen ÄLRD.

(06.06.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

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