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Allgäu: Notruf landet in den USA

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München (rd.de) – Eine US-amerikanische Wanderin hatte sich am Samstag (05.12.2015) in einem Waldstück zwischen Neuschwanstein und Füssen verirrt. Der Notruf landete über den Umweg USA in der Leitstelle München.   Durch die einsetzende Dämmerung hatte die Wanderin die Orientierung verloren. Um Hilfe zu verständigen, rief sie eine Bekannte in den USA an und schilderte […]

Flörsheim: DRK übt Kritik an Leitstelle

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Flörsheim (rd.de) – Der Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins Flörsheim (Main-Taunus-Kreis), Franz-Josef Eckert, kritisiert die Arbeitsweise der Leitstelle in Hofheim. Diese arbeite nicht nach der Strategie, wonach das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort zu alarmieren ist.

Symbolbild. Foto: Markus Brändli

Die DRK-Bereitschaft bemängelt die Alarmierungs-Praxis der zuständigen Leitstelle. Foto: Markus Brändli

Gegenüber der „Frankfurter Neuen Presse“ nannte der Bereitschaftsleiter mehrere Fälle, bei denen der Rettungswagen im „Status 1“ auf der Wache bereit gestanden habe. Dennoch wurde der Rettungswagen nicht durch die Leitstelle alarmiert, obwohl dieser sich am nächsten zum Einsatzort befand. Des Weiteren hob er gegenüber der Zeitung hervor, dass damit das Patientenwohl gefährdet würde. Ebenso sei das Verfahren für die Mitglieder der DRK-Bereitschaft demotivierend.

Eckert gab auf Nachfrage von rettungsdienst.de an, dass „Status 1“ bedeutet, dass sich Bereitschaftler in unmittelbarer Nähe zum Einsatzfahrzeug befinden. Diese Praxis sei mit der Leitstelle abgesprochen und im Leitstellenrechner hinterlegt. Bei „Status 2“ plant der Rechner automatisch eine gewisse Anfahrtszeit der ehrenamtlichen Rettungskräfte mit ein.  Um dies zu umgehen, setzen die Ehrenamtlichen, wenn sie sich auf der Bereitschaftswache befinden, den RTW auf „Status 1“.

Ein Sprecher des Main-Taunus-Kreises teilte gegenüber der Zeitung mit, dass die Rettungswagen noch nicht mit GPS ausgestattet worden sind. Dadurch seien den Leitstellen-Mitarbeitern die genauen Standorte der Rettungswagen nicht immer bekannt. Die von Eckert genannten Fälle würden vom kreiseigenen Qualitätsmanagement überprüft. Allerdings halte der Main-Taunus-Kreis die vorgesehene Hilfsfrist in mehr als 90 Prozent der Einsätze ein.

(14.01.2016)

750.000 Anrufe pro Jahr: IRLS Leipzig in Betrieb genommen

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Leipzig (rd.de) – Die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Leipzig hat am Mittwoch (27.01.2016) den Betrieb aufgenommen. Die neue Leitstelle wird für die Kreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig zuständig sein. In der Region leben zirka eine Millionen Menschen.

Symbolfoto: Leitstelle (hier die ILS München). Foto: Michael Rüffer

Symbolfoto: Leitstelle (hier die ILS München). Foto: Michael Rüffer

Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 750.000 Anrufe eingehen, aus denen sich rund 250.000 Einsätze ergeben werden. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte für voraussichtlich 25.000 Feuerwehreinsätze und 225.000 Notfall- und Krankentransporte im Jahr alarmiert werden.

Maximal 21 Disponenten können gleichzeitig Notrufe entgegennehmen. Zusätzlich stehen sechs Plätze für die Bearbeitung von Notrufen bei Unwettern oder Großschadensereignissen zur Verfügung.

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Grundlage für die Errichtung ist eine 2011 getroffene Vereinbarung zwischen den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig. Die Vereinbarung war eine Konsequenz aus der vom Bundesland Sachsen beschlossenen Reduzierung der Leitstellen auf insgesamt fünf. Diese sind bei den Berufsfeuerwehren Chemnitz, Dresden, Hoyerswerda, Leipzig und Zwickau angesiedelt.

(01.02.2016)

ASB fordert bundesweite Telefonreanimation

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neue Leitstelle esslingenKöln (ASB) – Zum Europäischen Tag des Notrufs am kommenden Donnerstag (11.02.) fordert der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die telefonische Hilfestellung zur Wiederbelebung unter der Rufnummer 112 bundesweit einzuführen.

Wer bei einem Kreislaufstillstand einen Notruf unter 112 absetzt, wird heute von vielen Leitstellen telefonisch dazu angeleitet, eine Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchzuführen. Verpflichtend ist die telefonische Reanimationsanleitung bislang aber nur für die Leitstellen in Bayern. In allen anderen Bundesländern entscheiden die Kreise und Kommunen darüber.

Erkennt bei einem Notruf der Disponent, dass eine Wiederbelebung nötig ist, schaltet sich ein zweiter Leitstellen-Mitarbeiter ein. Dieser alarmiert einen Rettungswagen sowie Notarzt, während der erste Mitarbeiter den Anrufer Schritt für Schritt durch die Reanimation führt.

„Dabei sind die Wiederbelebungsmaßnahmen in den Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ganz entscheidend für die Überlebenschancen des Patienten. Durch die Unterstützung der Disponenten in den Leitstellen könnten mehr Laien direkt mit der Reanimation starten und Leben retten“, zeigt sich Ulrich Bauch, Geschäftsführer des ASB auf Bundesebene, überzeugt.

Erste-Hilfe-Anleitungen per Telefon sind deshalb so wichtig, weil in Deutschland zu wenige Menschen wissen, wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft. So beträgt die Reanimationsrate durch Laien in Deutschland nur 17 Prozent, in den benachbarten Niederlanden hingegen 65 Prozent. Der ASB rät deshalb Bürgern, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre in einem neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen.

(09.02.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Arbeitsbedingungen in Leitstelle beklagt

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Stendal (rd.de) – Eine Mitarbeiterin der Integrierten Leitstelle (ILS) Altmark klagte vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Die Arbeitsbedingungen in der Leitstelle seien nicht mehr tragbar. Der Landkreis Stendal vernachlässige seien Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiteren. Der Anwalt der Klägerin wertete die Klage als einen Hilferuf.

Leitstellen-Disponent bei der Arbeit. Symbolfoto: M. Brändli

Leitstellen-Disponent bei der Arbeit. Symbolfoto: M. Brändli

Aus fünf Schichten zu je acht Stunden seien vier zu je zwölf Stunden geworden. Ebenso sei der Urlaub gekürzt worden. Allein im letzten Jahr hätten die Mitarbeiter der ILS 582 Überstunden erbracht, berichtet die „Volksstimme“.

Auch die Arbeitsbelastung habe deutlich zugenommen. Die Zahl der Notrufe hatte sich im Jahr 2015 verdoppelt, berichtet die Zeitung weiter. Auch ein Rückzugsraum, in dem die Bereitschaftsschichten verbracht werden könnten, sei nicht vorhanden. Die Mitarbeiter verbrächten die Schichten somit direkt am Arbeitsplatz.

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In der Verhandlung habe der zuständige Sachbearbeiter des Kreises Mängel eingeräumt. Dennoch sei die Sachlage schwierig. Die Mitarbeiter müssten ihre Überbelastung dokumentieren. Aber dazu fehle ihnen schlichtweg die Zeit, schreibt die Zeitung. Ein weiterer Verhandlungstag ist angesetzt. Bis dahin bestehe für beide Parteien die Möglichkeit, sich aufeinander zuzubewegen.

(26.02.2016)

Neue Leitstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis dringend notwendig

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Schwelm (rd.de) – Innerhalb der nächsten drei Jahre muss eine neue Kreisleitstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis entstehen. Grund ist der rasante Anstieg der Einsätze für Rettungsdienst und Feuerwehr. Eine Abarbeitung der Dispositionen ist aufgrund ...

Siegen: Leitstelle fällt erneut aus

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neue Leitstelle esslingenSiegen (rd.de) – Das zweite Mal innerhalb von drei Monaten ist die Alarmierungssoftware der Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein ausgefallen.

Sonntagvormittag (20.03.2016) fiel die Technik gegen 10:30 Uhr für rund zwei Stunden aus, schreibt die „Siegener Zeitung“. Ursache war ein technisches Problem, das Techniker aber bis 12:00 Uhr beheben konnten. Nach einigen Testläufen hätte die Alarmierung ab 12:30 Uhr wieder reibungslos funktioniert. In der Zwischenzeit seien Meldeköpfe in den Feuerwehrhäusern der Städte und Gemeinden eingerichtet worden, heißt es in der Zeitung.

Erstmals versagte die Software in der Kreisleitstelle am 26. Dezember 2015. Damals konnte der Fehler erst nach elf Stunden behoben werden. Weil Unbekannte Einsatzinformationen abgefangen und ins Internet gestellt hatten, wurde seinerzeit die Verschlüsselung des Datenverkehrs in der Siegener Leitstelle geändert. Dabei kam es zu technischen Problemen und einem Ausfall der digitalen Alarmierung. Bei dem Problem von vergangenem Sonntag handele es sich um eine Folge des Softwareausfalls von Dezember 2015, zitiert die „Siegener Zeitung“ eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung.

Den Beitrag der „Siegener Zeitung“ können Sie hier lesen.

(21.03.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Krefeld: Neue Leitstelle nimmt Betrieb auf

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leitstelle-krefeld_580Krefeld (pm) – Zusammen mit der Hauptfeuer- und Rettungswache der Krefelder Berufsfeuerwehr ist auch die Feuer- und Rettungsleitstelle der Stadt in neue Räumlichkeiten umgezogen.

Die 3,8 Millionen Euro teure Leitstelle hat vergangene Woche ihren Regelbetrieb aufgenommen. In den Wochen zuvor mussten die verschiedenen Systeme und Komponenten „auf Herz und Nieren“ getestet werden. Einen Parallel-Betrieb zwischen der bisherigen, im Vergleich sehr dürftigen Leitstelle und der neuen gab es nicht.

Im zweiten Obergeschoss des Neubaus gehen hier seit vergangenem Mittwoch (16.03.2016) alle Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Anrufe für den Krankentransport ein. Sechs Plätze sind im Leitstellen-Betriebsraum untergebracht. Zusätzlich gibt es einen weiteren Platz für den Schichtleiter. Hier befindet sich auch eine große Medienwand, auf der Stadt- und Lagekarten sowie Nachrichten projiziert werden können. Im Falle einer Großschadenslage stehen den Mitarbeitern weitere acht Notruf-Abfrage-Plätze zur Verfügung.

Ebenfalls in der Leitstelle untergebracht sind der Führungsstab der Feuerwehr und der Krisenstab der Feuerwehr sowie zahlreiche Büros, Ruhe- und Sozialräume. Bislang musste sich der Führungsstab immer seine Infos direkt von der Leitstelle besorgen, jetzt geschieht dies über Beamer und Smartboard auch räumlich voneinander getrennt.

(23.03.2016; Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, L. Strücken)


Hamburg: „Wildwuchs“ im Rettungsdienst soll beendet werden

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Hamburg (rd.de) – Im Zuge der Novellierung des Hamburger Rettungsdienstgesetzes fordern der Verband der Ersatzkassen (Vdek) sowie die Krankenkassen des Bundeslandes eine umfassende Neustrukturierung des Rettungsdienstes.

Wie die „Ärzte Zeitung“  am 13. April 2016 berichtet, soll nach den Vorstellungen des Vdek und der Krankenkassen der „Wildwuchs“ in der Hansestadt beendet werden. Gemeint ist, dass künftig eine Integrierte Leitstelle für alle Rettungseinsätze zuständig sein soll.

Fortbildung für RD und Ehremant bei FW Kirchheim

Der Rettungsdienst in Hamburg soll nach dem Willen der Krankenkasse einige Änderungen erfahren. Foto: M. Brändli

Nach Recherchen von rettungsdienst.de scheinen in Hamburg nicht alle Notfallmeldungen, die bei Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern eingehen, an die Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet zu werden. Somit ist nicht sichergestellt, dass stets das nächstgelegene Fahrzeug alarmiert wird. Mit der zwingenden Abwicklung aller Notfallmeldungen über eine Leitstelle, könne nach Ansicht der Kassen dieses Problem vermieden werden.

Darüber hinaus solle eingehend geprüft werden, wann welche Rettungsmittel in der Stadt tatsächlich gebraucht würden. Rettungsmittel, die im Zuge der Analyse nicht im Plan auftauchten, dürften künftig auch nicht in der Notfallrettung als Kostenfaktor zu Buche schlagen, fordern Vdek und die Kassen.

Weiter drängt der Verband nach Informationen der Zeitung, dass Personal und Ausstattungsfragen im Gesetz geregelt werden. Ebenso sei es wünschenswert, wenn mit dem Gesetz auch Regeln zur Fortbildung und zum Qualitätsmanagement festgeschrieben werden könnten.

Der Vdek und die Krankenkassen begründen ihren Vorstoß mit den gestiegenen Kosten im Rettungsdienst.

(15.04.2016)

München: Notruf mit Hindernissen

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neue Leitstelle esslingenMünchen (BF) – Der Notruf eines jungen Italieners stellte die Disponenten der Münchner Feuer- und Rettungsleitstelle am Mittwochabend (27.04.2016) vor Probleme.

In der Leitstelle der Berufsfeuerwehr ging ein Notruf ein, in dem der italienisch sprechende Anrufer Probleme hatte, sein Anliegen verständlich zu machen. Der Disponent versuchte, auf Englisch die erforderlichen Informationen zu erhalten. Aber auch dies führte zu keinem befriedigenden Ergebnis.

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit der Leitstelle in Bozen (Norditalien) nahmen die Münchner mit ihren Kollegen in Südtirol Kontakt auf. In einer Konferenzschaltung gelang es schließlich, Näheres vom Anrufer in Erfahrung zu bringen.

Demnach handelte sich offenbar um eine italienische Schülergruppe, die mit ihrem Reisebus eine Autobahn im Stadtgebiet über die „Ausfahrt 76“ verlassen hatte und nun vor einer Tankstelle stand. Ein 18-jähriger Schüler würde über massive gesundheitliche Probleme klagen.

Nach kurzer Recherche war schnell klar, dass der Bus am Ende der BAB 9 in der Schenkendorfstraße stehen musste. Fünf Minuten später war das Notarztteam Schwabing am Einsatzort. Der junge Patient klagte über Schmerzen und war nur bedingt ansprechbar. Notarzt und Rettungsfachkräfte behandelten den Schüler und brachten ihn in eine naheliegende Klinik.

(29.04.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Rhein-Kreis Neuss: Gute Noten fürs QM-System der Leitstelle

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Neuss (rd.de) – Der TÜV Nord bescheinigt der Leitstelle (LS) für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss gute Leistungen beim Qualitätsmanagement.

Gute Noten fürs Qualitätsmanagement im Rhein-Kreis Neuss. Symbolfoto: M. Brändli

Gute Noten fürs Qualitätsmanagement im Rhein-Kreis Neuss. Symbolfoto: M. Brändli

Dafür erhielt die Leitstelle eine Zertifizierungsurkunde nach der Norm DIN EN ISO 9001:2008, teilte der Kreis in einer Meldung mit. Insbesondere sei die LS für ihre Leistungen in den Bereichen „Telefonische Reanimationsunterstützung“ und „Kompetenz in der internationalen Notrufabfrage“ gewürdigt worden.

Insgesamt nahm die Leitstelle im Jahr 2015 rund 500.000 Notrufe entgegen. 20.000 Mehr als im Vorjahr. Mindestens vier Disponenten arbeiten gleichzeitig in der LS.

Der Leitstellenleiter, Thomas Dilbens, sagte bei der Urkunden-Übergabe, dass das Qualitätsmanagement nicht nur der Sicherung der Qualität diene. Vielmehr gehe es auch um eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen sowie Verbesserungen und Transparenz für Kunden und Mitarbeiter der Leitstelle.

(27.05.2016)

Berlin: Rettungsdienstgesetz mit vielen Neuerungen

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Berlin (rd.de) – Der Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes für Berlin verspricht eine Reihe von Innovationen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Notarzt ständig für die Disponenten in der Leitstelle als Ansprechpartner vor Ort ist.  

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Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag (31.05.2016) vom Senat beschlossen und wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt. Mit dem Entwurf sind strukturelle Veränderungen in der Organisation des Berliner Rettungsdienstes geplant. Dies scheint nötig zu sein, um den Rettungsdienst an die gestiegenen Einsatzzahlen anzupassen und effizienter zu gestalten.

Hierzu soll der Integrierten Leitstelle (IL) der Berliner Feuerwehr die Möglichkeit gegeben werden, Kooperationen mit anderen Einrichtungen, beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung, einzugehen. In einer Meldung der Senatskanzlei heißt es: „Damit soll die IL auf Hilfeersuchen besser reagieren und eingehende Notrufe gegebenenfalls an geeignetere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln können, wenn sich herausstellt, dass es sich nicht um einen Notruf im klassischen Sinn handelt.“

Darüber hinaus ist in dem Entwurf die ständige Anwesenheit eines Notarztes in der Leitstelle vorgesehen. Er soll die Einsatzplanung fachlich begleiten und zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort dienen.

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Geplant ist ebenso, dass Krankenhäuser künftig einen Nachweis über vorhandene Versorgungs- und Behandlungskapazitäten führen und der IL mitteilen. Rettungswagen sollen so Patienten zielgerichteter in die geeigneten Krankenhäuser bringen können.

Ebenso sieht der Entwurf vor, den Notfallsanitäter als Beruf im Rettungsdienstgesetz zu verankern.

(01.06.2016)

Ärztliche Leiter fordern Telefonreanimation

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Lüdenscheid (rd_de) – Der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland (ÄLRD) fordert, Telefonreanimationen durch Leitstellendisponenten bundesweit einzuführen.

neue Leitstelle esslingen

Die ÄLRD fordern bundesweit die Einführung der T-CPR. Symbolfoto: Markus Brändli

Genau wie der Arbeiter-Samariter-Bund, der im Februar 2016 anlässlich des Europäischen Tages des Notrufs eine bundesweite, verpflichtende Umsetzung der Telefonreanimation (T-CPR, wir berichteten) forderte, nehmen auch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Landkreise und Kommunen in die Pflicht.

Der Leitstellendisponent spiele eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Diagnose eines Kreislaufstillstands. Sein Handeln sei für die Überlebenschance des Patienten mit Kreislaufstillstand von entscheidender Bedeutung. Der Verband verweist auf aktuelle wissenschaftliche Studien, die belegten, dass Anwesende durch den Disponenten häufig zu Erste-Hilfe-Maßnahmen animiert werden könnten.

Der Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland fordert daher Landkreise und Kommunen auf, die erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen für T-CPR zu schaffen. Dazu zählten:

•    jährliche theoretische und praktische Fortbildungen
•    strukturierte/standardisierte Notrufabfragen
•    die Nutzung eines Anleitungsprotokolls zur T-CPR
•    geeignete Nachbesprechungen
•    die Etablierung eines medizinischen Qualitätsmanagements (zum Beispiel Notrufauswertung, Reanimationsregister)

Die Verantwortung für die Umsetzung der medizinischen Inhalte und Standards läge nach Ansicht des Verbandes bei dem für die Leitstelle verantwortlichen ÄLRD.

(06.06.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Ludwigsburg: „dicke Luft“ in der Leitstelle

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Ludwigsburg (rd_de) – Seit rund zwei Jahren werden in der Integrierten Leitstelle (ILS) Ludwigsburg von Feuerwehr und Deutschem Roten Kreuz (DRK) gemeinsam Notrufe entgegengenommen. Jetzt scheint es neben technischen Schwierigkeiten weitere Probleme zu geben.

neue Leitstelle esslingen

Symbolfoto: M. Brändli

Die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten, dass zwischen Feuerwehr und DRK „dicke Luft“ herrsche. Beide Parteien werfen sich nach Auskunft der Zeitung gegenseitig vor, nicht genug Personal bereitzustellen.

Allerdings spiele auch die zunehmende Zahl an Notrufen eine Rolle. Eine Analyse der Zahlen durch ein unabhängiges Gutachter-Büro habe ergeben, dass insgesamt zehn zusätzliche Disponenten in der ILS bereitgestellt werden müssten. Einer solle von der Feuerwehr und neun vom DRK gestellt werden.

Auf Seiten der Technik habe es zuletzt Probleme mit der so genannten „Pool-Alarmierung“ gegeben. Diese solle eigentlich automatisch die nötigen Einheiten, abhängig vom Einsatzort und Einsatzstichwort, zusammenstellen. Jedoch sei es immer häufiger zu Fehlalarmierungen einzelner Einheiten gekommen.

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Die Pool-Alarmierung wurde daraufhin zeitweise deaktiviert. Vor rund zwei Wochen sei die entsprechende Software aktualisiert worden und das System wieder in Betrieb gegangen. Der Stresstest mit mehreren, parallel verlaufenden Großeinsätzen stehe für das erneuerte System nach Angaben der Zeitung aber noch aus.

(14.06.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Heinsberg: Zweite Leitstelle für den Notfall

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Kreis Heinsberg (rd_de) – Der Kreis Heinsberg hat eine zweite Leitstelle eingerichtet. Diese soll zum Einsatz kommen, wenn die eigentliche Leitstelle ausfällt oder Großschadenslagen es erfordern.

 

neue Leitstelle esslingen

Besondere Schadens- und Katastrophenlagen machen nach Ansicht der Kreisverwaltung strukturierte Informations- und Zugriffswege erforderlich. Für die schnelle Bewältigung der Aufgaben müssen den Kreisen als untere Katastrophenschutzbehörden geeignete Leitstellen zur Verfügung stehen.

Daher hat der Kreis die Redundanztechnik der Einheitlichen Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Heinsberg in Betrieb genommen. Damit soll gewährleistet sein, dass beim Ausfall der Technik in der Hauptleitstelle in Erkelenz – oder wenn diese geräumt werden muss –  Notrufe weiterhin bearbeitet werden können.

Die „Redundanzleitstelle“ ist mit vier Arbeitsplätzen ausgerüstet. Der Standort in der Kreisverwaltung würde im Notfall ohnehin besetzt, kann aber auch im Standardbetrieb genutzt werden. Der Anrufer wird nach Auskunft der Verwaltung nicht merken, ob die Abfrage seines Hilfeersuchens in Erkelenz oder in Heinsberg erfolgt. Der Abfragestandard und die Einsatzbearbeitung bleiben gleich.

(26.07.2016)


Leitstellen-Mitarbeiter: Wie gut ist Ihr „Notfall-Englisch“?

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Englisch-fuer-LeitstellenBremen (rd_de) – Mitarbeiter in deutschsprachigen Feuer- und Rettungsleitstellen erleben es immer wieder, dass sie Notrufe von Menschen annehmen, die kein oder nur gebrochen Deutsch sprechen. Erste Ausweichsprache ist dann in der Regel Englisch. Doch vielfach handelt es sich beim Anrufer um keinen englischen Muttersprachler. Und das Schul-Englisch des Disponenten ist oft eingerostet. Höchste Zeit, sein „Notfall-Englisch“ aufzupolieren!

Mancher Leiter einer Leitstelle überlegt deshalb, die Englischkenntnisse seiner Kolleginnen und Kollegen aufzufrischen. Um eine entsprechende Fortbildung planen zu können, sollte er folgende Punkte bedenken:

  1. Dozenten: Idealerweise beherrscht der oder die Dozentin nicht nur (fließend) Englisch, sondern besitzt auch einschlägige Erfahrungen im Brandschutz- und/oder Rettungswesen. Falls letzteres fehlt, kann man dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vorab eine mehrtägige Hospitation in der Leitstelle anbieten, um die Branche kennenzulernen.
  1. Lehrstoff: Der Lehrstoff muss so bemessen sein, dass er in vier Stunden zu vermitteln ist. Zunächst sollten die Zahlen und das Alphabet wiederholt werden, danach werden die Körperteile und Organe durchgenommen. Dialoge werden idealerweise als Gruppenarbeit geübt.
  1. Räumlichkeit: Das wird in der Regel das kleinste Problem sein, da entsprechende Lehrsäle auf allen größeren Wachen vorhanden sein müssten.
  1. Genehmigung: Der Dienstherr muss die dienstliche Fortbildung genehmigen. Als Nachweis der Notwendigkeit sollten über mehrere Wochen alle eingehenden fremdsprachlichen Notrufe statistisch erfasst werden. Darüber hinaus fordert die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) entsprechende Sprach- bzw. Englischkenntnisse von Disponenten.
  1. Finanzierung: Da die Schulungen selten kostenlos zu realisieren sein werden, muss der Dienstherr die Kosten tragen. Übernimmt er diese nicht, kommt eventuell ein Förderverein oder Sponsor infrage.

Titel-6_2016Mehr zum Thema „Englisch für Leitstellen-Disponenten“ im aktuellen Rettungs-Magazin. Jetzt im Handel oder in unserem Online-Shop versandkostenfrei bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 01.11.2016)

Baden-Württemberg prüft Leitstellenstruktur

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Leitstelle_580Stuttgart (IM BW/rd_de) – Eine Projektgruppe im Innenministerium Baden-Württembergs ist seit vergangenem Montag (05.12.2016) dabei, die Struktur der Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienste im Land zu untersuchen.

Die Prüfung soll klären, ob mit der derzeitigen Struktur die wachsenden Herausforderungen für die Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bewältigt werden können. Sollte ein Änderungsbedarf bestehen, werde die Leitstellenstruktur auf Basis einer gemeinsam erarbeiteten Aufgabenbeschreibung weiterentwickelt, teilte das Ministerium mit.

„Aus dem Koalitionsvertrag haben wir den Auftrag, die Leitstellenstruktur zu überprüfen und eine zukunftsfähige, effizientere Leistellenstruktur sicherzustellen. Als Innenministerium ist uns dabei besonders wichtig, dass wir die derzeitige Leitstellenstruktur in einem ergebnisoffenen Prozess mit allen Beteiligten prüfen und beraten“, sagte Staatssekretär Martin Jäger.

Im Rahmen der Überprüfung wird die Projektgruppe Aufgaben, Organisationsform, technische Ausstattung und Trägerschaft der Leistellen behandeln. Der Projektgruppe gehören das Innenministerium, die Hilfsorganisationen, der Landkreis- und Städtetag sowie Krankenkassen und der Landesfeuerwehrverband an.

Ziel ist es, in den kommenden zwei Jahren zu einem Ergebnis über die künftige landesweite Leitstellenstruktur zu kommen. Mit der Umsetzung der vom Projekt erarbeiteten Vorschläge soll noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden.

Seitens der Landesärztekammer scheint bereits festzustehen, dass die Zahl der Leitstellen von derzeit 34 deutlich reduziert werden muss. Die „Heilbronner Stimme“ zitierte vergangenen Freitag (02.12.2016) das Vorstandsmitglied Michael Schulze mit den Worten: „Die Zahl der Leitstellen sollte auf acht bis zehn reduziert werden.“ Ähnlich scheint es das DRK zu sehen, während der Landkreistag eine „starke Zentralisierung“ anscheinend ablehnt.

(08.12.2016; Symbolfoto: 3d-Master/fotolia.com)

Schweigepflicht: Wenn die Polizei ins Spiel kommt

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Englisch-fuer-LeitstellenBremen (rd_de) – Polizei und Rettungsdienst arbeiten in vielen Einsatzsituationen Hand in Hand. Das gilt auch für Disponenten in Feuer- und Rettungsleitstellen. Daraus kann der falsche Schluss gezogen werden, dass sich beide Seiten über alles austauschen dürfen, was sie während des Einsatzes erfahren haben. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

1. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall versorgen die Rettungskräfte die beteiligten Fahrer. Die Polizei ist auch vor Ort. Im Anschluss an den Rettungseinsatz meldet sich ein Polizeibeamter in der Leitstelle. Er möchte wissen, in welche Krankenhäuser die Patienten gebracht wurden, damit diese später zum Unfallhergang vernommen werden können.

Darf der Disponent diese Information herausgeben? Nein! Die Durchbrechung der Schweigepflicht würde hier der reinen Strafverfolgung dienen. Das genügt jedoch nicht.

2. Beispiel: Eine Frau meldet sich und gibt an, von ihrem Ehemann geschlagen worden zu sein. Sie sei verletzt und benötige ärztliche Hilfe. Ihr Ehemann befinde sich weiterhin in der gemeinsamen Wohnung und sei nach wie vor aggressiv. Sie gibt ihren Namen und ihre Adresse an, ebenso den Namen ihres Ehemannes.

Darf der Disponent die Polizei informieren? Ja! Es besteht eine mögliche Gefahr für die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und das Opfer. In diesem Fall darf der Disponent seine Schweigepflicht durchbrechen. Das, was durch Paragraf 203 StGB für den Regelfall verboten ist, wird durch Paragraf 34 StGB im Einzelfall erlaubt. Danach ist man zur Verletzung der Schweigepflicht berechtigt, wenn man dadurch etwas schützt, was höherwertig ist. Hier schützt man die körperliche Unversehrtheit der Kollegen und des Opfers. Diese Rechtsgüter sind wertvoller als das Recht des Täters, dass seine Daten nicht weitergegeben werden.

Titel-1_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (1/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 23.01.2017)

Rettungseinsatz: Kinder allein zu Haus

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Kinder_580Bremen (rd_de) – Vater oder Mutter müssen vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. Das oder die minderjährigen Kinder wären danach allein zu Haus. Wie sollte die Leitstelle reagieren?

„In einer solchen Situation erscheint es sinnvoll, das Jugendamt zu informieren“, empfiehlt die Juristin Nicole Kreutz im aktuellen Rettungs-Magazin (Ausgabe 2/2017). Wird der Erwachsene in ein Krankenhaus gebracht oder stirbt und ist sonst niemand vor Ort, der sich um das Kind kümmern kann, darf das Jugendamt nach Paragraf 4 Absatz 3, Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) benachrichtigt werden. Der Disponent würde dadurch also nicht gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Eine ähnliche Situation kann entstehen, wenn im Einsatz Menschen angetroffen werden, die zu verwahrlosen drohen. Hier darf das Sozialamt benachrichtigt werden. Eine spezialgesetzliche Grundlage gibt es hier allerdings nicht. Ein Eingreifen kann daher nur auf Paragraf 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gestützt werden.

Titel-2_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (2/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse; 14.03.2017)

Blaulicht und Signalhorn: Was bestimmt die Leitstelle?

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Sondersignale_580Bremen (rd_de) – „Einsatz mit Alarm“, teilt die Leitstelle der RTW-Besatzung mit. Automatisch schalten Rettungskräfte daraufhin Blaulicht und Signalhorn ein. Warum? Weil die Weisungsbefugnis der Leitstelle dies vorgibt?

Der Leitstellendisponent ist in fast allen Fällen die erste im Bereich des Rettungsdienstes tätige Person, die von einem Einsatzgeschehen Kenntnis erhält. Dies geschieht in der Regel durch einen Notruf oder die Polizei. Er macht sich ein möglichst genaues Bild von der Einsatzsituation durch telefonische Nachfragen. Dann entscheidet er unter anderem, wie die Einsatzmittel den Einsatzort anfahren – ob mit oder ohne Sondersignale.

„In der Praxis wird dabei zwischen dem auf Paragraf 38 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beruhenden Wegerecht und den aus Paragraf 35 Absatz 5a StVO resultierenden Sonderrechten nicht unterschieden“, erläutert die Juristin Nicole Kreutz. Wird vom Leitstellendisponenten angeordnet, die Einsatzstelle mit Sondersignalen anzufahren, heißt das, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen.

Aber ist diese Entscheidung des Disponenten für die Einsatzkräfte bindend? Besteht eine Weisungsbefugnis der Leitstelle gegenüber den Einsatzkräften? Und wie ist die Rechtslage, wenn dann ein Unfall passiert? Haftet ein Disponent für Schäden, die entstanden sind, weil er die Anfahrt mit oder ohne Sondersignale angeordnet hat?

Titel-2_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (2/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: AOK Mediendienst; 28.03.2017)

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