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Ludwigsburg: „dicke Luft“ in der Leitstelle

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Ludwigsburg (rd_de) – Seit rund zwei Jahren werden in der Integrierten Leitstelle (ILS) Ludwigsburg von Feuerwehr und Deutschem Roten Kreuz (DRK) gemeinsam Notrufe entgegengenommen. Jetzt scheint es neben technischen Schwierigkeiten weitere Probleme zu geben.

neue Leitstelle esslingen

Symbolfoto: M. Brändli

Die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten, dass zwischen Feuerwehr und DRK „dicke Luft“ herrsche. Beide Parteien werfen sich nach Auskunft der Zeitung gegenseitig vor, nicht genug Personal bereitzustellen.

Allerdings spiele auch die zunehmende Zahl an Notrufen eine Rolle. Eine Analyse der Zahlen durch ein unabhängiges Gutachter-Büro habe ergeben, dass insgesamt zehn zusätzliche Disponenten in der ILS bereitgestellt werden müssten. Einer solle von der Feuerwehr und neun vom DRK gestellt werden.

Auf Seiten der Technik habe es zuletzt Probleme mit der so genannten „Pool-Alarmierung“ gegeben. Diese solle eigentlich automatisch die nötigen Einheiten, abhängig vom Einsatzort und Einsatzstichwort, zusammenstellen. Jedoch sei es immer häufiger zu Fehlalarmierungen einzelner Einheiten gekommen.

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Die Pool-Alarmierung wurde daraufhin zeitweise deaktiviert. Vor rund zwei Wochen sei die entsprechende Software aktualisiert worden und das System wieder in Betrieb gegangen. Der Stresstest mit mehreren, parallel verlaufenden Großeinsätzen stehe für das erneuerte System nach Angaben der Zeitung aber noch aus.

(14.06.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)


Heinsberg: Zweite Leitstelle für den Notfall

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Kreis Heinsberg (rd_de) – Der Kreis Heinsberg hat eine zweite Leitstelle eingerichtet. Diese soll zum Einsatz kommen, wenn die eigentliche Leitstelle ausfällt oder Großschadenslagen es erfordern.

 

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Besondere Schadens- und Katastrophenlagen machen nach Ansicht der Kreisverwaltung strukturierte Informations- und Zugriffswege erforderlich. Für die schnelle Bewältigung der Aufgaben müssen den Kreisen als untere Katastrophenschutzbehörden geeignete Leitstellen zur Verfügung stehen.

Daher hat der Kreis die Redundanztechnik der Einheitlichen Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Heinsberg in Betrieb genommen. Damit soll gewährleistet sein, dass beim Ausfall der Technik in der Hauptleitstelle in Erkelenz – oder wenn diese geräumt werden muss –  Notrufe weiterhin bearbeitet werden können.

Die „Redundanzleitstelle“ ist mit vier Arbeitsplätzen ausgerüstet. Der Standort in der Kreisverwaltung würde im Notfall ohnehin besetzt, kann aber auch im Standardbetrieb genutzt werden. Der Anrufer wird nach Auskunft der Verwaltung nicht merken, ob die Abfrage seines Hilfeersuchens in Erkelenz oder in Heinsberg erfolgt. Der Abfragestandard und die Einsatzbearbeitung bleiben gleich.

(26.07.2016)

Leitstellen-Mitarbeiter: Wie gut ist Ihr „Notfall-Englisch“?

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Englisch-fuer-LeitstellenBremen (rd_de) – Mitarbeiter in deutschsprachigen Feuer- und Rettungsleitstellen erleben es immer wieder, dass sie Notrufe von Menschen annehmen, die kein oder nur gebrochen Deutsch sprechen. Erste Ausweichsprache ist dann in der Regel Englisch. Doch vielfach handelt es sich beim Anrufer um keinen englischen Muttersprachler. Und das Schul-Englisch des Disponenten ist oft eingerostet. Höchste Zeit, sein „Notfall-Englisch“ aufzupolieren!

Mancher Leiter einer Leitstelle überlegt deshalb, die Englischkenntnisse seiner Kolleginnen und Kollegen aufzufrischen. Um eine entsprechende Fortbildung planen zu können, sollte er folgende Punkte bedenken:

  1. Dozenten: Idealerweise beherrscht der oder die Dozentin nicht nur (fließend) Englisch, sondern besitzt auch einschlägige Erfahrungen im Brandschutz- und/oder Rettungswesen. Falls letzteres fehlt, kann man dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vorab eine mehrtägige Hospitation in der Leitstelle anbieten, um die Branche kennenzulernen.
  1. Lehrstoff: Der Lehrstoff muss so bemessen sein, dass er in vier Stunden zu vermitteln ist. Zunächst sollten die Zahlen und das Alphabet wiederholt werden, danach werden die Körperteile und Organe durchgenommen. Dialoge werden idealerweise als Gruppenarbeit geübt.
  1. Räumlichkeit: Das wird in der Regel das kleinste Problem sein, da entsprechende Lehrsäle auf allen größeren Wachen vorhanden sein müssten.
  1. Genehmigung: Der Dienstherr muss die dienstliche Fortbildung genehmigen. Als Nachweis der Notwendigkeit sollten über mehrere Wochen alle eingehenden fremdsprachlichen Notrufe statistisch erfasst werden. Darüber hinaus fordert die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) entsprechende Sprach- bzw. Englischkenntnisse von Disponenten.
  1. Finanzierung: Da die Schulungen selten kostenlos zu realisieren sein werden, muss der Dienstherr die Kosten tragen. Übernimmt er diese nicht, kommt eventuell ein Förderverein oder Sponsor infrage.

Titel-6_2016Mehr zum Thema „Englisch für Leitstellen-Disponenten“ im aktuellen Rettungs-Magazin. Jetzt im Handel oder in unserem Online-Shop versandkostenfrei bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 01.11.2016)

Baden-Württemberg prüft Leitstellenstruktur

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Leitstelle_580Stuttgart (IM BW/rd_de) – Eine Projektgruppe im Innenministerium Baden-Württembergs ist seit vergangenem Montag (05.12.2016) dabei, die Struktur der Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienste im Land zu untersuchen.

Die Prüfung soll klären, ob mit der derzeitigen Struktur die wachsenden Herausforderungen für die Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bewältigt werden können. Sollte ein Änderungsbedarf bestehen, werde die Leitstellenstruktur auf Basis einer gemeinsam erarbeiteten Aufgabenbeschreibung weiterentwickelt, teilte das Ministerium mit.

„Aus dem Koalitionsvertrag haben wir den Auftrag, die Leitstellenstruktur zu überprüfen und eine zukunftsfähige, effizientere Leistellenstruktur sicherzustellen. Als Innenministerium ist uns dabei besonders wichtig, dass wir die derzeitige Leitstellenstruktur in einem ergebnisoffenen Prozess mit allen Beteiligten prüfen und beraten“, sagte Staatssekretär Martin Jäger.

Im Rahmen der Überprüfung wird die Projektgruppe Aufgaben, Organisationsform, technische Ausstattung und Trägerschaft der Leistellen behandeln. Der Projektgruppe gehören das Innenministerium, die Hilfsorganisationen, der Landkreis- und Städtetag sowie Krankenkassen und der Landesfeuerwehrverband an.

Ziel ist es, in den kommenden zwei Jahren zu einem Ergebnis über die künftige landesweite Leitstellenstruktur zu kommen. Mit der Umsetzung der vom Projekt erarbeiteten Vorschläge soll noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden.

Seitens der Landesärztekammer scheint bereits festzustehen, dass die Zahl der Leitstellen von derzeit 34 deutlich reduziert werden muss. Die „Heilbronner Stimme“ zitierte vergangenen Freitag (02.12.2016) das Vorstandsmitglied Michael Schulze mit den Worten: „Die Zahl der Leitstellen sollte auf acht bis zehn reduziert werden.“ Ähnlich scheint es das DRK zu sehen, während der Landkreistag eine „starke Zentralisierung“ anscheinend ablehnt.

(08.12.2016; Symbolfoto: 3d-Master/fotolia.com)

Schweigepflicht: Wenn die Polizei ins Spiel kommt

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Englisch-fuer-LeitstellenBremen (rd_de) – Polizei und Rettungsdienst arbeiten in vielen Einsatzsituationen Hand in Hand. Das gilt auch für Disponenten in Feuer- und Rettungsleitstellen. Daraus kann der falsche Schluss gezogen werden, dass sich beide Seiten über alles austauschen dürfen, was sie während des Einsatzes erfahren haben. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

1. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall versorgen die Rettungskräfte die beteiligten Fahrer. Die Polizei ist auch vor Ort. Im Anschluss an den Rettungseinsatz meldet sich ein Polizeibeamter in der Leitstelle. Er möchte wissen, in welche Krankenhäuser die Patienten gebracht wurden, damit diese später zum Unfallhergang vernommen werden können.

Darf der Disponent diese Information herausgeben? Nein! Die Durchbrechung der Schweigepflicht würde hier der reinen Strafverfolgung dienen. Das genügt jedoch nicht.

2. Beispiel: Eine Frau meldet sich und gibt an, von ihrem Ehemann geschlagen worden zu sein. Sie sei verletzt und benötige ärztliche Hilfe. Ihr Ehemann befinde sich weiterhin in der gemeinsamen Wohnung und sei nach wie vor aggressiv. Sie gibt ihren Namen und ihre Adresse an, ebenso den Namen ihres Ehemannes.

Darf der Disponent die Polizei informieren? Ja! Es besteht eine mögliche Gefahr für die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und das Opfer. In diesem Fall darf der Disponent seine Schweigepflicht durchbrechen. Das, was durch Paragraf 203 StGB für den Regelfall verboten ist, wird durch Paragraf 34 StGB im Einzelfall erlaubt. Danach ist man zur Verletzung der Schweigepflicht berechtigt, wenn man dadurch etwas schützt, was höherwertig ist. Hier schützt man die körperliche Unversehrtheit der Kollegen und des Opfers. Diese Rechtsgüter sind wertvoller als das Recht des Täters, dass seine Daten nicht weitergegeben werden.

Titel-1_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (1/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 23.01.2017)

Rettungseinsatz: Kinder allein zu Haus

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Kinder_580Bremen (rd_de) – Vater oder Mutter müssen vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. Das oder die minderjährigen Kinder wären danach allein zu Haus. Wie sollte die Leitstelle reagieren?

„In einer solchen Situation erscheint es sinnvoll, das Jugendamt zu informieren“, empfiehlt die Juristin Nicole Kreutz im aktuellen Rettungs-Magazin (Ausgabe 2/2017). Wird der Erwachsene in ein Krankenhaus gebracht oder stirbt und ist sonst niemand vor Ort, der sich um das Kind kümmern kann, darf das Jugendamt nach Paragraf 4 Absatz 3, Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) benachrichtigt werden. Der Disponent würde dadurch also nicht gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Eine ähnliche Situation kann entstehen, wenn im Einsatz Menschen angetroffen werden, die zu verwahrlosen drohen. Hier darf das Sozialamt benachrichtigt werden. Eine spezialgesetzliche Grundlage gibt es hier allerdings nicht. Ein Eingreifen kann daher nur auf Paragraf 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gestützt werden.

Titel-2_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (2/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse; 14.03.2017)

Blaulicht und Signalhorn: Was bestimmt die Leitstelle?

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Sondersignale_580Bremen (rd_de) – „Einsatz mit Alarm“, teilt die Leitstelle der RTW-Besatzung mit. Automatisch schalten Rettungskräfte daraufhin Blaulicht und Signalhorn ein. Warum? Weil die Weisungsbefugnis der Leitstelle dies vorgibt?

Der Leitstellendisponent ist in fast allen Fällen die erste im Bereich des Rettungsdienstes tätige Person, die von einem Einsatzgeschehen Kenntnis erhält. Dies geschieht in der Regel durch einen Notruf oder die Polizei. Er macht sich ein möglichst genaues Bild von der Einsatzsituation durch telefonische Nachfragen. Dann entscheidet er unter anderem, wie die Einsatzmittel den Einsatzort anfahren – ob mit oder ohne Sondersignale.

„In der Praxis wird dabei zwischen dem auf Paragraf 38 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beruhenden Wegerecht und den aus Paragraf 35 Absatz 5a StVO resultierenden Sonderrechten nicht unterschieden“, erläutert die Juristin Nicole Kreutz. Wird vom Leitstellendisponenten angeordnet, die Einsatzstelle mit Sondersignalen anzufahren, heißt das, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen.

Aber ist diese Entscheidung des Disponenten für die Einsatzkräfte bindend? Besteht eine Weisungsbefugnis der Leitstelle gegenüber den Einsatzkräften? Und wie ist die Rechtslage, wenn dann ein Unfall passiert? Haftet ein Disponent für Schäden, die entstanden sind, weil er die Anfahrt mit oder ohne Sondersignale angeordnet hat?

Titel-2_2017_100Mehr zum Thema „Recht für Leitstellenmitarbeiter“ im aktuellen Rettungs-Magazin (2/2017). Jetzt im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: AOK Mediendienst; 28.03.2017)

Leitstellen-Streit: Mannheim und Heidelberg einigen sich

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Mannheim/Heidelberg (rd_de) – Seit rund zwei Jahren streiten sich Mannheim und Heidelberg darüber, wer von ihnen Standort der neuen, gemeinsamen Integrierten Leitstelle werden soll (wir berichteten). Jetzt gibt‘s eine Einigung.

Wie die Städte Mannheim und Heidelberg sowie der ebenfalls in dem Projekt eingebundene Rhein-Neckar-Kreis mitteilten, wird es künftig zwei Leitstellen geben: eine für die Stadt Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und eine zweite für die Stadt Mannheim.

Dass Mannheim eine eigene Leitstelle erhält, wird unter anderem mit der besonderen Situation der Stadt begründet. So habe Mannheim die höchste Dichte an so genannten Störfall-Betrieben, den zweitgrößten Binnenhafen Deutschlands und den größten Rangierbahnhof Baden-Württembergs.

Ein Gutachten hatte seinerzeit ergeben, dass Heidelberg der geeignetste Standort für eine gemeinsame Leitstelle im Rettungsdienstbereich wäre.

(30.03.2017; Symbolfoto: Markus Brändli)


BOS-Funk: Die Tücken hinter „Status 4“

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Status-4_580Bremen (rd_de) – Wer an seinem Funkgerät die Taste für „Status 4“ drückt, signalisiert der Leitstelle, dass die Einsatzstelle erreicht worden ist. Welche Konsequenzen es haben kann, diese Taste zu früh zu drücken, ist vielen Rettungsdienst-Mitarbeitern aber nicht klar.

Falscher Einsatzort

Beispiel 1, basierend auf einem realen Vorfall: Der Rettungswagen einer Hilfsorganisation wird beispielsweise zur Einsatzstelle „Frankfurter Straße 115“ alarmiert. Der Fahrer drückt beim Ausrücken den „Status 3“ (Einsatz übernommen/Anfahrt zum Einsatzort). Vor Ort stellt sich heraus, dass die übermittelte Hausnummer in dieser Straße nicht existiert.

Nach Rückfrage bei der Leitstelle wird der Besatzung mitgeteilt, dass sich die Einsatzstelle zwar in der „Frankfurter Straße 115“ befindet, allerdings in einem Nachbarort. Funktechnisch kein Problem: Das Rettungsfahrzeug befindet sich nach wie vor im „Status 3“, fährt die tatsächliche Einsatzstelle an und drückt hier wenig später „Status 4“ (Ankunft am Einsatzort).

An der Einsatzstelle finden die Rettungsdienst-Mitarbeiter einen reanimationspflichtigen Patienten vor. Er stirbt noch während des Einsatzes. Im Nachgang stellt sich heraus, dass die Hilfsfrist um einige Minuten überschritten wurde. Durch die zunächst falsch übermittelte Adresse konnte „Status 4“ erst verspätet gedrückt werden.

Offenbar kein Einzelfall, denn einige Leitstellen im Bundesgebiet haben unter anderem aufgrund solcher Vorfälle die Anweisung herausgegeben, den „Status 4“ möglichst früh – zum Beispiel beim Einbiegen in die Ziel-Straße – zu drücken. Das heißt, die konkrete Einsatzstelle ist noch nicht erreicht und die korrekte Hausnummer bislang nicht gefunden worden. Offensichtlich will mancher Landkreis bzw. manche Stadt so dem Vorwurf begegnen, im Zuständigkeitsgebiet würde überdurchschnittlich oft die per Gesetz vorgegebene Hilfsfrist verfehlt.

Beispiel 2: Das alarmierte Rettungsmittel biegt in die Ziel-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 ein. Sofort wird „Status 4“ gedrückt, dabei befindet sich die Einsatzstelle bei Hausnummer 125 – zwei Kilometer entfernt. Aufgrund des Verkehrs oder der Witterung trifft das Rettungsmittel erst zwei Minuten später an der Einsatzstelle ein. Zwei Minuten, die statistisch so gewertet werden, als ob die Versorgung des Patienten bereits begonnen hätte. Dabei saßen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter zu dieser Zeit noch in ihrem Rettungswagen.

Status 4 – und dann passiert ein Unfall

Beispiel 3: Der Rettungswagen erreicht die 2,5 Kilometer lange Ziel-Straße; das Team drückt „Status 4“ und begibt sich auf die Suche nach der Hausnummer 125. Für den Leitstellencomputer hat das Rettungsteam die Einsatzstelle erreicht. Der RTW muss demnach stehen, und das Team wird sein Fahrzeug verlassen haben. Die Suche nach der Hausnummer 125 erfordert zwei Minuten, und genau in dieser Zeitspanne wird der Rettungswagen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Solch ein Fall kann gar nicht eintreten, da der RTW ja nachweislich längst am Einsatzort angekommen ist?! Die Berufsgenossenschaft wird genau darauf beharren.

Was also verbirgt sich rechtlich gesehen hinter dem „Status 4“?

Wie jedem Mitarbeiter im Rettungsdienst bekannt sein sollte, geben die Rettungsdienstgesetze vor, dass alle Einsätze dokumentiert werden müssen. Dazu zählt aber nicht nur das „Protokoll“, sondern auch die korrekte Statusmeldung.

Im Klartext bedeutet dies: Mit dem falschen – oftmals zu frühen – Drücken des „Status 4“ verstößt der Rettungsdienst-Mitarbeiter gegen seine Dokumentationspflichten, die sich aus dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz ergeben.

Dasselbe gilt – nebenbei bemerkt – auch für ein bewusst spätes Drücken von „Status 1“ (Einsatzbereit über Funk) nach einem Einsatz, um etwas mehr Zeit bis zum nächsten möglichen Einsatz herauszuschinden.

Die Rettungsdienstgesetze sehen Hilfsfristen in der Regel zwischen 12 und 15 Minuten für die alarmierten Rettungsmittel vor. Diese Hilfsfristen werden von den Trägern der Rettungsdienste überwacht. Dabei spielt die Fahrzeit – also der Zeitraum zwischen „Status 3“ und „Status 4“ – eine wichtige Rolle.

Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Funkmeldesysteme (FMS) gibt beispielsweise vor, dass „ein Einsatzmittel [, das] an der von der Integrierten Leitstelle übermittelten Adresse angekommen ist, … dies gegenüber der Integrierten Leitstelle mit dem Status 4 zu bestätigen“ hat. Dabei ist freilich nicht die Ankunft in der Wohnung gemeint, sondern eine „dem Ziel nächst gelegene Stelle an einer öffentlichen Straße“ (vgl. Paragraph 2 Abs. 17 RettDG LSA; ähnlich Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsLRettDPVO).

Damit drückt das ersteintreffende Rettungsmittel bei Ankunft an der übermittelten Adresse „Status 4“, auch wenn sich alsbald herausstellen sollte, dass sich die Einsatzstelle andernorts befinden muss. Nach Übermittlung der nun „richtigen“ Adresse ist wieder in den „Status 3“ zu wechseln.

Ist bei Einsatzübernahme bereits offensichtlich, dass eine falsche Adresse übermittelt wurde, muss vom Rettungsmittel sofort eine Rückmeldung zur Leitstelle erfolgen.

Folgen für die RTW-Vorhaltung

Eine falsche Handhabung hat aber nicht nur für den Einzelfall Konsequenzen. Die Standorte der Rettungswachen, Zahl der vorzuhaltenden Rettungsmittel und deren Betriebszeiten sind so zu bemessen, dass die alarmierten Rettungsmittel in der Regel Notfälle im Versorgungsbereich in der Hilfsfrist erreichen können. Für die Analysen sind die „reine Fahrzeit des ersten, (am) Einsatzort eintreffenden Rettungsmittels von Bedeutung … als wichtiges Instrument zur Beurteilung des Antwortverhaltens des gesamten Rettungsdienstes … als Planungsgröße …“ für die genannten Planungsziele, heißt es in der TRUST-Studie, die für Bayern 2004 vorgelegt wurde. Durch ein verfrühtes Drücken von „Status 4“ wird also letztlich die gesamte Rettungsdienstvorhaltung negativ verfälscht!

Aber nicht nur die Dokumentation des Einsatzes und die Vorhaltung werden beeinflusst. Letztlich wird auch die Arbeitszeit des Rettungsdienst-Mitarbeiters durch eine falsche Statusmeldung verfälscht.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt, Kanzlei Spengler & Kollegen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 18.07.2017) [1450]

Erste Hilfe: Notruf-Ortung über das Smartphone

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Erste Hilfe, Ersthelfer, Leitstelle, Notruf, RettungsdienstBremen (rd_de) – Tritt ein medizinischer Notfall ein, gilt in den meisten Ländern Europas: den Notruf 112 wählen. In der Leitstelle werden dann die fünf W’s abgefragt und die entsprechenden Rettungsmittel alarmiert. Häufig sind Ersthelfer aber in ihnen unbekannten Gebieten unterwegs und können nicht genau beschreiben, wo der Einsatzort sich befindet. Die Anrufer nehmen an, die Leitstelle könne sie genau orten. Doch dies ist ein Irrtum. Hier unsere Tipps, wie Sie in dieser Situation Ihre Position mit Ihrem Smartphone bestimmen können.

Ein Mountainbiker stürzt im Wald und bleibt regungslos liegen. Zufällig beobachtet ein Spaziergänger den Vorfall und setzt über die 112 einen Notruf ab. Doch als der Disponent ihn nach der Einsatzstelle fragt, muss der Spaziergänger passen. Der Mann weiß nicht, wo er sich befindet.

Situationen wie diese ereignen sich häufig. Was also tun, wenn der Standort nicht ermittelt werden kann?

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Notruf: Ortung über den Mobilfunksender

Zunächst ist es der Leitstelle möglich, die Funkzelle des Anrufers auszumachen. Die „Verordnung über Notruf Verbindungen“ (NotrufV) nimmt den Mobilfunk-Anbieter bei einem Notruf in die Pflicht, der Leitstelle den Mobilfunksender mitzuteilen, über den der Ersthelfer oder die verletzte Person anruft.

Diese Ortung via GSM (Global System for Mobile Communications) ist allerdings häufig ungenau. Grund: Außerorts kann die Funkzelle eines Mobilfunksenders mehrere Quadratkilometer betragen. Zur Erinnerung: Ein Quadratkilometer entspricht der Größe von etwa 140 Fußballfeldern! Weiterhin verfügen noch nicht alle Leitstellen über die Möglichkeiten, diese Daten direkt abzurufen.

Notruf: Ersthelfer muss GPS-Koordinaten selbst durchgeben

Gesetzlich nicht festgelegt, aber wesentlich genauer ist das Global Positioning System (GPS). Zudem ist in nahezu allen neueren Mobiltelefonen ein GPS-Empfänger verbaut, mit dessen Hilfe ein Ersthelfer der Leitstelle seinen Standort auf wenige Meter genau mitteilen kann.

Noch genauer kann eine Position bestimmt werden, wenn sich in der Nähe mehrere öffentliche WLAN-Spots befinden. Dann kann das Smartphone anhand der Signalstärke der verfügbaren kabellosen Netze und zusammen mit den GPS-Koordinaten eine so genannte „hybride Lokalisierung“ berechnen.

 

Wer Erste Hilfe leistet beziehungsweise sich in einer Notsituation befindet, muss seinen Standort jedoch selbst ermitteln und der Leitstelle durchgeben. Auch die Polizei kann lediglich eine GSM-Ortung beim Netzanbieter beantragen.

Erste Hilfe durch kostenlose GPS-Apps

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl kostenloser Apps für diesen Zweck. Beispielhaft erwähnt werden hier die App „Einfach hier“ (iOS) oder die App „Standort“ (Android). Beim iPhone ist es ferner möglich, sich die GPS-Koordinaten über den integrierten Kompass anzeigen zu lassen.

Anleitung für iPhone:

Eigentlich als Datenkrake in Verruf geraten, hat WhatsApp einen großen Vorteil: Mehr als 35 Millionen Menschen nutzen Medienberichten zufolge den Nachrichtendienst in Deutschland. Daher setzen einige Leitstellen die App auch ein, um Ersthelfer oder Hilfsbedürftige zu orten, die einen Notruf abgesetzt haben. Zum Beispiel die Leitstellen Düsseldorf und Brandenburg. Der Disponent hat dort ein Gerät zur Verfügung, auf dem WhatsApp installiert ist. Geht ein Notruf bei ihm ein, leitet er das Unfallopfer oder den Ersthelfer an, sein Smartphone richtig einzustellen und die Standortkoordinaten zu senden.

Anleitung für WhatsApp:

Es gibt sogar eine App speziell für Waldgebiete: „Hilfe im Wald“. Diese zeigt nicht nur die eigene GPS-Position an, sondern zusätzlich die in der Nähe befindlichen Rettungspunkte. Rettungspunkte sind Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge. Sie sind in vielen Wäldern Deutschlands vorhanden und durch Schilder mit einer speziellen Nummer markiert (wir berichteten). Allerdings weicht das optische Design der Schilder regional stark ab. In einigen Bundesländern sind zudem bislang keine Rettungspunkte vorhanden.

Anleitung für Hilfe im Wald

Ähnlich wie die Rettungspunkte, existiert im Schwarzwald seit August 2017 ein Netz von Wegepunkten für Wanderer. Die Punkte sind auf den öffentlichen Schildern für die Wanderrouten zu sehen. Telefoniert ein Ersthelfer mit der Leitstelle, kann er einen Wegepunkt durchgeben. Der Disponent findet den Punkt samt Koordinaten in seinem System und kann dann den Rettungsdienst zu der Stelle leiten.

DGzRS: Sicherer Törn mit SafeTrx

Die Kreuzpeilung von Funkgeräten in Seenot geratener Personen ist in Zeiten von GPS-Plottern auf den meisten Schiffen selten geworden. Derweil verfügen kleinere Boote oder Wassersportler wie zum Beispiel Surfer, Kayakfahrer, Kiter oder auch Wattwanderer und Angler nicht über diese Geräte. Um diese Lücke zu schließen, gibt es seit Jahresbeginn 2017 die App „SafeTrx“ von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die App ist kostenlos und für iOS sowie Android verfügbar.

Wie funktioniert die Software? Antke Reemts von der DGzRS: „SafeTrx ist eine App, mit der wir die Position von Menschen bestimmen können, die in Seenot geraten sind. Nutzer der App, also zum Beispiel Wassersportler, können im ‚Routenplan-Modus‘ eine Strecke vorgeben, die sie zurücklegen möchten. Unterwegs sendet die App dann regelmäßig GPS-Positionen an uns. Ist mal keine Mobilfunkanbindung vorhanden, werden die Daten auf dem Gerät gespeichert und bei der nächsten Netzverfügbarkeit gesendet.“

Monitoring Konsole des MRCC Bremen für SafeTrx. Für jeden Wegpunkt lassen sich die Koordinaten aufrufen. (Live-Bildausschnitt) Foto: DGzRS

Erreicht der Nutzer sein Ziel nicht in der vorher festgelegten Zeit, wird er selbst erinnert. Er kann dann eine neue Ankunftszeit angeben. Macht er dies nicht, wird 15 Minuten später eine SMS an eine Person geschickt, dessen Nummer der Nutzer für den Notfall hinterlegt hat. Dieser Notfall-Kontakt meldet sich dann beim Nutzer. Erreicht der Kontakt den Nutzer nicht, kann er daraufhin die Seenotleitung informieren.

„Wir können dann die festgelegte Route sowie die gesendeten GPS-Positionen nachvollziehen und uns auf die Suche machen“, so Reemts weiter. „Mithilfe der App kann man selbstverständlich auch selbst einen Notruf absetzen. Mit der Notruf-Funktion werden zeitgleich die GPS-Koordinaten sowie Kurs und Geschwindigkeit an die Seenotleitung übermittelt.“

Theoretisch funktioniert SafeTrx auch für Notfälle auf Binnengewässern oder bei Spaziergängen im Wald. Ein Notruf, der über die App bei der Seenotleitung ankommt, wird dann samt der Koordinaten an die zuständige Behörde beziehungsweise Leitstelle weitergeleitet.

Die App hat sich bereits als zuverlässig erwiesen. „Wir konnten mit SafeTrx einen Havaristen mit einem Motorschaden auf der Ostsee orten und sogar eine Suchaktion verhindern: Ein Augenzeuge hatte einen Kayakfahrer gesehen, der auf einer Sandbank festsaß, und setzte einen Notruf ab. Die Seenotleitung stellte daraufhin fest, dass der Wassersportler die App nutzte. Der Disponent konnte ihn direkt anrufen und feststellen, dass alles in Ordnung ist“, berichtet Antke Reemts. „Außerdem kann man die App überall auf der Welt nutzen.“

Anleitung SafeTrx

(Noch) Keine einheitliche Notruf App vom Bund

Eine für alle Situationen ideale und vor allem einheitliche Lösung existiert bislang nicht. Eine App für den „barrierefreien Notruf“, wie ursprünglich von SPD und CDU im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, fehlt bis heute. Insbesondere Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind auf Grund dessen bislang auf kostenpflichtige Notruf-Apps angewiesen.

Allerdings ist eine Notruf-App vom Bund in einer Erprobungsphase. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen ausgewählte Leitstellen einen Prototyp der Notruf-App bis Frühjahr 2018 testen. Die Software soll für alle gängigen Smartphone-Plattformen verfügbar und in jeder Leitstelle Deutschlands einsetzbar sein.

Leitstelle Freiburg mit eigener Lösung

Grundsätzlich besteht der Nachteil einer App – einfach gesagt – darin, dass viele Nutzer sie nicht installiert haben. Für den Notruf setzt die Integrierte Leitstelle Freiburg daher auf eine hauseigene Lösung: Ist ein Ersthelfer während des Notrufs nicht in der Lage, seinen Standort exakt zu bestimmen, kann die Leitstelle ihm eine SMS schicken.

„Wenn der Notrufende auf den Link in der SMS klickt, öffnet sich der Webbrowser und versucht über die eingebaute Geolocation-Funktion – eventuell nach vorheriger Zustimmung beziehungsweise Sicherheitsabfrage – die aktuelle Position zu ermitteln“, erläutert Henning Schmidtpott, Disponent und Systemadministrator der Leitstelle sowie Entwickler des Systems. „Es ist lediglich ein handelsübliches Smartphone notwendig, und es muss keine App installiert werden“, so Schmidtpott weiter.

Bei zirka 110.000 Notrufen, die jährlich in der Leitstelle Freiburg eingehen, hat die Methode sich bewährt. Schmidtpott: „Wir konnten einen Fahrradfahrer lokalisieren, der in Freiburg gestürzt war. Er war auf dem Dreisamuferweg unterwegs und wusste nicht, auf welcher Höhe er sich befand. Die Straße zieht sich durch die komplette Stadt. Durch die Positionsbestimmung konnten wir ihn in kürzester Zeit auf 12 Meter genau verorten.“

Außerdem ist dem Disponent noch der Notruf einer Wandergruppe in Erinnerung. Einer der Wanderer hatte einen medizinischen Notfall erlitten, und die Gruppe war weit von jeglicher Straße entfernt. „Mit unserem System gaben die Ersthelfer ihren Standort durch, und wir konnten die nötige Hilfe alarmieren.“

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Doch auch hier gibt es Grenzen. „Die Datenübermittlung funktioniert nur, wenn eine Internetverbindung vorhanden ist und Notrufende in ihrem Smartphone die Geolokationsdienste aktiviert haben. Wenn die GPS-Funktion deaktiviert ist, muss sie im Notfall dann erst in den Einstellungen aktiviert werden. Für einige Smartphone-Nutzer ist dies eine unüberwindbare Hürde. In jedem Fall kostet es aber Zeit“, betont der Systemadministrator der Leitstelle.

In der Integrierten Leitstelle Allgäu denkt man ebenfalls über ein GPS-basiertes Ortungssystem nach. Aus den knapp 92.000 Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2014 waren über 7.000 der Bergrettung und Wasserrettung zuzuschreiben. Einsätze, in denen die Lokalisierung der Patienten sich häufig schwierig gestaltet. Marco Arhelger, Leiter der Leitstelle: „Wir sind noch in der Markterkundung für ein geeignetes System. Ende 2017 wollen wir aber auch dementsprechend ausgerüstet sein.“

Nicht nur Rettungsleitstellen nutzen die technischen Möglichkeiten. Auch Leitstellen der Polizei rüsten auf. Die Polizei Bayern beispielsweise verfügt seit Anfang 2017 über ein ähnliches System wie die Leitstelle Freiburg.

AML: Die Zukunft heißt „Advanced Mobile Location“

Bei der Björn-Steiger-Stiftung hofft man indes auf eine ganz andere Technologie: AML (Advanced Mobile Location). „AML ist momentan auf nahezu allen Android-Geräten implementiert“, erläutert Manolito Leyeza, Projektmanager für Notruf-Informationssysteme bei der Björn-Steiger-Stiftung. Die Funktionsweise ist simpel. „Das Handy erkennt, dass jemand die nationale Notruf Nummer wählt. Automatisch werden daraufhin alle Standort-Funktionen aktiviert. Noch während ein Erste-Hilfe-Leistender oder eine verletzte Person mit dem Disponenten spricht, sammelt sein Gerät für etwa 20 Sekunden alle Informationen über GPS-Koordinaten, Mobilfunkzellen und umliegende WLAN-Netze. Dann werden die gesammelten Daten an eine zentrale Stelle einer Notrufzentrale geschickt“, erklärt Leyeza.

Die Daten können per SMS oder als Datenpaket an die jeweilige Stelle (etwa den Server einer zentralen Leitstelle) verschickt werden. Anhand der Mobilfunknummer des Anrufers kann dann der Disponent auf diese Daten zugreifen und somit seinen Standort – ohne dessen Zutun – ermitteln.

„Und AML ist dabei auch noch sehr kostengünstig und einfach umsetzbar“, so der Projektmanager weiter. „Litauen beispielsweise hat das System für das gesamte Land innerhalb von vier Monaten in seine Leitstellen integrieren können. Kostenpunkt: 50.000 Euro!“

Sogar in Sachen Datenschutz kann die Software punkten, die Google zusammen mit Smartphone-Herstellern entwickelt hat. Die über AML gesendeten Daten gehen nur an die Leitstelle und werden nicht auf dem Gerät gespeichert oder gar an Dritte übertragen.

Zudem sei AML dafür konzipiert, um Zusatzfunktionen erweitert zu werden. Leyeza: „Man könnte zum Beispiel Dinge wie einen elektronischen Notfallpass ohne Weiteres implementieren.“

Der Ortungsdienst für den Notruf wird bereits unter anderem in Großbritannien, Litauen, Estland und einigen österreichischen Bundesländern verwendet.

In Deutschland ist man hingegen noch nicht soweit. „Die Leitstellen in Deutschland sind noch nicht einmal dazu verpflichtet, ein System zu haben, womit sie GSM-Daten erfassen können“, kommentiert Manolito Leyeza. „Im Gesetz ist nur geregelt, dass eine Leitstelle telefonisch und per Fax erreichbar sein muss. Ich sehe es daher in allernächster Zukunft noch nicht, dass über AML im Bundestag diskutiert wird.“

„Dabei wäre datenschutzmäßig alles auf der sicheren Seite, wenn man die Verwendung von AML in der Notruf-Verordnung festlegen würde“, appelliert der Projektmanager für Notruf-Informationssysteme. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

(Text und Screenshots: Nils Sander, rettungsdienst.de; 31.08.2017; Symbolfoto: Falko Siewert/DRK ) [1203]

Notfallversorgung: Sachverständige empfehlen massive Umstrukturierung

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Notfallversorgung, SachverständigenratBerlin (rd_de) – Auf Rettungsleitstellen könnten große Veränderungen zukommen. Am Donnerstag (07.09.2017) stellte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) seine Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vor. Würden die Ideen 1:1 umgesetzt, träfe das vor allem die Leitstellen.

Der SVR Gesundheit existiert seit rund 30 Jahren und veröffentlicht alle zwei bis drei Jahre ein Gutachten zur aktuellen Gesundheitspolitik. Verbunden damit sind Vorschläge, welche Reformen erforderlich sind, um Probleme im System zu beheben. In diesem Jahr wurde ein großer Reformbedarf in der Notfallversorgung gesehen.

Den Experten fielen eine stark steigende Inanspruchnahme der Klinikambulanzen sowie rapide zunehmende Transportzahlen im Rettungsdienst auf. Der Rat empfiehlt daher „die Schaffung voll integrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen“, teilt der SVR Gesundheit mit. „Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116 117) soll damit zukünftig entfallen.“

 

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Konkret würde dies bedeuten, dass sich alle Patienten, die außerhalb von Sprechstundenzeiten einen Arzt benötigten, an die Integrierte Regionalleitstelle zu wenden hätten. Hier stünden neben den Disponenten Ärzte zur Verfügung, die eine telefonische Beratung durchführen würden. Je nach Zustand des Patienten würde der Rettungsdienst alarmiert, der Betroffene an ein Notfallzentrum verwiesen oder ein Termin in einer Arztpraxis vereinbart. „Wichtig ist dem Rat die nahtlose Verzahnung der bislang drei getrennten Bereiche und die damit einhergehende Bildung von Zentren“, heißt es in einer Stellungnahme des SVR Gesundheit.

Unterstützung erhalten die Gutachter aus Reihen der Krankenkassen: „Da Patienten nicht immer in der Lage sind, die Versorgungs- oder Notfallsituation richtig einzuschätzen und den richtigen Ansprechpartner zu finden, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst an die Integrierten Leitstellen angeschlossen werden“, pflichtet beispielsweise die Techniker Krankenkasse bei. „Auch hier können nach standardisierten Vorgaben kompetente Mitarbeiter aufgrund der Schilderung der Patienten oder Angehörigen entscheiden, welcher Sektor für die Versorgung der richtige ist.

„Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden. Zur Beseitigung des Fehlanreizes, Patienten unnötig ins Krankenhaus zu bringen, soll die medizinische Leistung und nicht wie bisher nur die Transportleistung abgerechnet werden“, so der Sachverständigenrat.

Der Rat wird seine Empfehlungen im zweiten Quartal 2018 dem Bundesgesundheitsministerium übergeben und an den Bundestag sowie Bundesrat übermittelt.

(08.09.2017; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse)

Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten

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neue Leitstelle esslingenBremen (rd_de) – Ohne die Rettungsleitstelle wäre kaum ein Notfalleinsatz denkbar. Warum aber füllen rechtliche Probleme im Rettungsdienst so viele Bücher, ohne dass dabei tiefergehend an die Disponenten in der Rettungsleitstelle gedacht wird? Vielleicht, weil sie ja nur im Hintergrund agieren?

Das ist richtig! Trotzdem aber sind die Disponenten in der Rettungsleitstelle am Einsatz beteiligt. Es ist daher an der Zeit zu untersuchen, ob sich für sie rechtliche Besonderheiten in gängigen Rechtsproblemen wie etwa der Schweigepflicht ergeben. In unserem eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“ gehen wir genau dieser Frage nach. Wir diskutieren die Aufgaben eines Disponenten in der Rettungsleitstelle und widmen uns ausführlich der Zusammenarbeit mit der Polizei. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird verdeutlicht, auf welch schmalem Grat sich ein Mitarbeiter in der Rettungsleitstelle bewegt.

Rettungsleitstelle: Koordinator im Hintergrund

Außerdem erläutern wir, welche Besonderheiten es in der Zusammenarbeit mit Jugend- und Sozialamt sowie Gesundheits- und Ordnungsamt für Disponenten in der Rettungsleitstelle gibt. Weitere Themen sind die Weisungsbefugnis und Verantwortung vor allem gegenüber den Rettungskräften vor Ort und den Verweis von Anrufern an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KV-Arzt).

Bild1_eDossier2017_Recht in der RettungsleitstelleWelche juristischen Stolpersteine ein Leitstellen-Mitarbeiter kennen sollte, erfahren Sie in unserem eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“, das Sie hier herunterladen können.

 

eDossier „Rettungsleitstelle: Rechts-Tipps für Disponenten“
•    Umfang: 12 Seiten
•    Dateigröße: ca. 2,6 MB/PDF-Format
•    Beitrag aus: Rettungs-Magazin 1 und 2/2017

(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 07.03.2017) [2151]

Notfallversorgung: DIVI fordert Notfallmediziner für die Leitungsebene

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Berlin (DIVI) – Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) befürwortet grundsätzlich eine Neustrukturierung der Notfallversorgung in Deutschland. Zu den Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (wir berichteten) äußert sich die DIVI in einigen Punkten allerdings kritisch.

„Wir unterstützen den Aufbau zentraler Anlaufstellen“, stellt Professor André Gries, Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme am Universitätsklinikum Leipzig, klar. Diese Zentren sollten aber „nicht ausschließlich unter Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) stehen. Bei vielen kritisch Kranken, aber auch zeitkritischen Patienten ist das Leitsymptom nicht richtungsweisend. Für die fachliche Diagnose, aber auch die unmittelbare Notfalltherapie muss an dieser Stelle ein in der Notfallmedizin erfahrener Facharzt eingesetzt werden.“

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Kritisch betrachtet wird auch der Vorschlag, dass die KV unabhängig über die stationäre Aufnahme von Patienten entscheiden soll. „Dem müssen wir widersprechen, weil dadurch die Aufnahmeprozesse nur komplizierter und auch verzögert werden“, sagt der DIVI-Experte.

„Zusammen mit anderen Fachgesellschaften der Notfallmedizin stellen wir uns klar gegen eine alleinige Leitungsposition der Kassenärztlichen Vereinigung“, macht DIVI-Präsident Professor Stefan Schwab. „In den interdisziplinären Notfallzentren müssen unbedingt Fachexperten mit notfallmedizinischer Schwerpunktaus- beziehungsweise Zusatzweiterbildung eingesetzt werden, die eben einen akuten Notfall direkt identifizieren und auch initial behandeln können.“

Grundsätzlich unterstütze man den Abbau von Doppelstrukturen und die Verzahnung der Bereitschaftsambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigung mit den zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser in so genannte Integrierten Notfallzentren. „Mit einer vereinfachten Struktur und Notfallmedizinern auf der Leitungsebene können wir akute Notfälle schneller erkennen und bedarfsgerecht versorgen“, zeigt sich Professor Schwab überzeugt. Er unterstützt insofern auch die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Rufnummer für Notfälle.

Aus Sicht der DIVI muss der Fokus stärker auf die präklinische Einschätzung von Akutpatienten gelegt werden. Deshalb fordert die Vereinigung unter anderem, dem Rettungsdienst die Möglichkeit zu geben, leichter erkrankte Patienten der KV-Bereitschaftsambulanz zuzuweisen, wenn ein Hausbesuch durch den Bereitschaftsdienst nicht realisierbar ist.

(12.10.2017; Symbolfoto: Pixabay)

Düsseldorf: Leitstellendisponent rettet Mann per Telefon

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Düsseldorf (FW) – Ein Leitstellendisponent der Feuerwehr Düsseldorf hat am Sonntag (22.10.2017) einem Mann das Leben gerettet. Der Disponent leitete per Telefon die Reanimationsmaßnahmen an.

Gegen 18.45 Uhr ging bei der Leitstelle der Feuerwehr ein Notruf ein. Der Anrufer schilderte dem Leitstellendisponent, dass sein Vater kurz zuvor kollabiert war. Daraufhin alarmierte der Berufsfeuerwehrmann Rettungsdienst und Notarzt. Zeitgleich gab er Anweisungen für die Reanimation.

Der Sohn begann mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Kurze Zeit später trafen die Rettungskräfte ein. Sie übernahmen die Reanimationsmaßnahmen. Zirka eine Stunde später brachte die RTW-Besatzung den Patienten in einem kritischen Zustand in ein Krankenhaus.

(24.10.2017; Symbolfoto: Feuerwehr Düsseldorf)

Überregionaler Stromausfall: Die Folgen für den Rettungsdienst

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shooting füer RettMag Thema StromausfallBremen (rd_de) – Was wäre, wenn in ganz Norddeutschland für 18 Stunden der Strom ausfiele? Vor welchen Herausforderungen stünden Einsatzleitung und Rettungsfachpersonal in einer solchen Situation? Anhand eines fiktiven Beispiels zeigen wir die möglichen Folgen eines Stromausfalls für den Rettungsdienst.

Plötzlich war ganz Norddeutschland nachts ohne Elektrizität. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen brach das Stromversorgungsnetz zusammen.

Der Ausfall der Stromverbindung in den nördlichen Bundesländern überlastete die von Westen und Osten kommenden Versorgungstrassen. Die Folge war ein Dominoeffekt, der die Stromversorgung in Norddeutschland zum Kollabieren brachte.

Manchem mag dieses Szenario wie aus einem Science-Fiction-Roman vorkommen. Tatsache ist aber, dass alle elf Jahre die Sonne eine erhöhte Aktivität zeigt. Astronomen erkennen diese Aktivitäten an der Zahl der Sonnenflecken.

Und einen großflächigen Blackout durch einen Sonnensturm hat es schon einmal gegeben: Am 13. März 1989 brach das Netz eines regionalen Stromversorgers in der Provinz Quebec (Kanada) zusammen. Binnen 90 Sekunden saßen sechs Millionen Menschen im Dunkeln – für neun Stunden.

Der durch die Teilchenstrahlung erzeugte Magnetsturm koppelte sich in die langen Überlandleitungen ein; die Verteilerstationen und Transformatoren brachen daraufhin unter der Fremdlast zusammen.

Blackout – Morgen ist es zu spät (Hörbuch): An einem kalten Februartag brechen in Europa alle Stromnetze zusammen. Der spannende Roman von Marc Elsberg als Hörbuch (MP3-CD).

Rettung im Licht von Pupillenleuchten

Im fiktiven Beispiel neigt sich die Nachtschicht auf der Rettungswache langsam dem Ende zu. Auch hier haben die Einsatzkräfte den Stromausfall registriert. Kurz danach geht um 05.30 Uhr der Piepser los.

Im fahlen Licht der Fluchtwegebeleuchtung macht sich das Rettungsteam auf den Weg zum Einsatzfahrzeug. Der Funk ist stark gestört. Minuten brauchen die Rettungsassistenten, um mit der Notkurbel das schwere Rolltor hochzuziehen. Geprobt wurde so etwas noch nie.

Auf dem Weg zur Einsatzstelle sind die Straßen leer und dunkel. Alle Ampeln sind ausgefallen. Eintreffen am Einsatzort; der Notarzt ist schon da. Auch hier: Alles ist stockdunkel. Das Rettungsteam nimmt Handscheinwerfer aus den Fahrzeugen mit. Die Finsternis macht der Patientin Angst und verstärkt ihre Atemprobleme.

Eine Versorgung quasi im Lichtkegel von Pupillenleuchten hat keinen Zweck. Nachbarn leuchten deshalb mit Taschenlampen den Weg aus, als die Frau durch das Treppenhaus zum RTW getragen wird.

Züge bleiben stehen

Es ist mittlerweile 06.45 Uhr: der Berufsverkehr hat eingesetzt. Obwohl die wenigsten Menschen an ihrem Arbeitsplatz ohne Strom viel ausrichten können, versuchen unzählige an ihre Arbeitsplätze zu gelangen. Wer kann, macht sich im Auto auf den Weg. Schnell sind die Straßen verstopft. Es kommt zu zahlreichen kleineren Unfällen.

Übung mit THW, Feuerwehr, DRK auf dem Truppenübungsplatz bei Stetten am kalten Markt. Julian Bauder

Käme es zu einem langandauernden, umfangreichen Stromausfall, wären auch die Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen gefordert.

Ein Nachtzug und drei Regionalzüge sind beim Stromausfall auf freier Strecke stehengeblieben. Die Züge müssen von Einsatzkräften evakuiert werden. Immerhin sind die U-Bahnen in vielen Städten so abgesichert, dass sie noch den nächsten Haltepunkt erreichen.

„3-83-1, fahren Sie mal Hinkebeinstraße 19. Meldung kam über ein paar Ecken, unklarer internistischer Notfall.“ Am Einsatzort steht eine Altenpflegerin mit einem Beatmungsbeutel in der Hand neben einem privat gepflegten Tracheostoma-Patienten. Der Akku des Beatmungsgeräts ist leer. Der Mann muss dringend in einer Klinik weiter beatmet werden.

Auch die KTW-Besatzungen haben alle Hände voll zu tun. Sie wollen die vorbestellten Fahrten abarbeiten, stoßen allenthalben auf Probleme. Die Krankenhäuser berichten über volle Ambulanzen, Arztpraxen können nur manuelle Untersuchungen durchführen. Eine Dialysepraxis nimmt wegen des Stromausfalls derzeit keine Patienten auf. Eine KTW-Besatzung muss deshalb ihre Patientin unverrichteter Dinge wieder ins Pflegeheim zurückbringen.

Dialyse fällt heute aus

Der Oberbürgermeister stellt aufgrund der Lage um kurz nach 08.00 Uhr den Katastrophenfall fest. Damit kann nun im großen Umfang Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW) und der Bundeswehr angefordert werden.

Der Krisenstab bittet das THW, besonders zu schützende Einrichtungen mit Notstrom zu versorgen. Welche Einrichtungen das sind, bestimmt der Notfallplan.

Nachdem die Energieversorger nur wenig Hoffnung machen, die Stromversorgung in den nächsten Stunden wieder herstellen zu können, rückt die Frage nach der Sicherstellung der Treibstoffversorgung in den Mittelpunkt der Bemühungen. Bundesweit gab es 2008 gerade einmal 15 öffentliche Tankstellen mit eigenem Notstromaggregat.

Um für die zu treffenden Maßnahmen Zeit zu gewinnen, werden alle Rettungs- und Krankenwagen angewiesen, nach Übergabe von Patienten am Zielort Standwache zu beziehen. So sollen unnütze Leerfahrten vermieden werden.

Die Stadtverwaltung möchte derweil am Güterbahnhof vier Zapfsäulen notstromfähig machen lassen. Die Zapfsäulen sollen ausschließlich Einsatzfahrzeugen zur Verfügung stehen. Für das Vorhaben soll eine Elektrikerfirma beauftragt werden. Wegen Problemenmit der telefonischen Erreichbarkeit suchen Mitarbeiter des Ordnungsamtes schließlich das Unternehmen gegen 08.30 Uhr persönlich auf.

An der Tankstelle am Güterbahnhof stellt eine DRK-Bereitschaft das Aggregat ihres Lichtmastfahrzeugs bereit. Die Elektriker sollen nun einen provisorischen Stromeinspeisepunkt und eine Erdung herstellen, damit die Zapfsäulen sicher in Betrieb gehen können.

Rettungswagen im Verlegungsstress

In der Zwischenzeit melden sich zwei Pflegeheime fast zeitgleich in der Leitstelle und bitten dringend um Hilfe: Die unterbrechungsfreien Stromversorgungen der Pflegestationen sind aufgebraucht. Auch hier gibt es beatmete Pflegepatienten.

shooting füer RettMag Thema Stromausfall

Das Öffnen eines elektrischen Garagentors von Hand dürften die wenigsten Einsatzkräfte geübt haben.

Um nicht weitere Rettungswagen mit Beatmungspatienten zu blockieren, sollen pneumatische Beatmungsgeräte aus Katastrophenschutzbeständen eingesetzt werden. So will man die Zeit überbrückt, bis die Patienten nach und nach in Krankenhäuser verlegt werden können. Der Plan schlägt allerdings fehl, weil die Pflegepatienten assistiert beatmet werden sollen. Es hilft nichts: Der Rettungsdienst muss die Beatmungsfahrten sofort durchführen.

Im Beispielszenario scheint sich gegen 10.00 Uhr die Lage zu beruhigen. Immer weniger Notrufe erreichen die Leitstelle. Der Grund für die scheinbare Entspannung liegt allerdings darin, dass inzwischen das Mobilfunknetz weitgehend ausgefallen ist.

Die Netzknoten sind mit Notstromdieseln zwar für bis zu einer Woche gegen Stromausfall gesichert. Die gewöhnlichen Mobilfunkmasten halten bei Stromausfall den Betrieb mit Akkus aber nur für sechs bis 18 Stunden aufrecht. Durch die hohe Netzlast sind die Akkus an den Sendemasten der Mobilfunknetze schnell aufgebraucht.

Notrufproblem erzeugt Fehlfahrten

Immerhin: Das Telefon-Festnetz, ISDN und sogar Internet-DSL sind noch betriebsbereit. Das Telefonnetz kann für mehrere Tage per Notstrom aufrechterhalten werden. Ein Problem ist aber, dass die wenigsten privat genutzten Telefone über einen Akku zur Überbrückung eines Netzstromausfalls verfügen. Die Leuchten an NTBA und DSL-Splitter signalisieren also unverdrossen Betriebsbereitschaft. Das DSL-Modem benötigt aber eine externe Versorgungsspannung, die beim Stromausfall fehlt.

Das Internet könnten Notebook-Nutzer mit eingebautem Analogmodem und vollem Akku noch nutzen – vorausgesetzt, sie haben die Zugangsnummer eines Internet-by-call-Anbieters zur Hand.

Einen Notruf abzusetzen, ist in dieser Situation also schwierig. Viele Betroffene wenden sich daher hilfesuchend an Krankenhäuser, Rettungswachen, Feuerwehrhäuser und Polizeistationen. Sogar Taxistände werden aufgesucht, um Notfälle zu melden.

Telefonverbindungen zwischen Feuer- und Rettungsleitstellen sowie der Polizei – in manchen Städten auch zu Krankenhäusern – sind ausfallsicher. Vorausschauend wurden sie in einem separaten analogen Schalttelefonnetz zusammengeschlossen. Strenggenommen ein Relikt aus den Zeiten des Kalten Krieges. Heute fallen sie deshalb nicht selten den aktuellen Leitstellenmodernisierungen zum Opfer.

Kein Digitalfunk mehr in Niedersachsen

Das Notrufproblem sorgt für Unruhe in der Bevölkerung. Viele müssen feststellen, dass sie sich auf den Notruf 112 nicht mehr wie gewohnt verlassen können. Folge: Der Rettungsdienst registriert einen deutlichen Anstieg von Fehlfahrten, weil die Patienten zwischenzeitlich mit anderen Transportmitteln ins Krankenhaus gebracht wurden.

Stromausfall_Rettungsdienst_Global Blackout_Krisenmanagement

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Derweil kann der digitale Einsatzfunk in Bremen und Niedersachsen nicht mehr genutzt werden. Die Funkzellen des digitalen BOS-Funks sind in den beiden Bundesländern nur mit zwei Stunden Akku-Überbrückung versehen.

Zwar schlossen die Länder Kooperationsverträge mit dem THW, um sich für solche Situationen zu schützen. Allerdings können die Versorgungsaggregate nach DIN 14 685 derzeit noch nicht an die Basisstationen angeschlossen werden. Nur in Hamburg kann noch digital gefunkt werden, weil dort viele TETRA-Basisstationen mit festen Notstromaggregaten ausgestattet worden sind.

In Niedersachsen wurden fünf von 430 TETRA-Basisstationen zwar mit Wasserstoff-Notstromeinrichtungen ausgerüstet, die wenigstens 48 Stunden Strom liefern sollen. Doch die Kapazitäten sind zu schwach, um den Digitalfunk in dieser Situation zu „retten“.

Treibstofflogistik organisieren

Der Krisenstab entscheidet daher, zwei analoge BOS-Relaisstationen mit externem Notstrom zu versorgen. Hier sind die Einspeisepunkte und Erdungsmöglichkeiten der Anlagen genau bekannt. Zwei mobile Stromerzeuger werden vom DRK bereitgestellt.

Die Frage nach der Treibstofflogistik wird drängender. Auch das Technische Hilfswerk weist auf dieses Problem hin, kann materiell aber nicht weiterhelfen. Die THW-Stützpunkte bevorraten nämlich keine Gefahrstoffe, also auch kein Benzin für solche Schadenslagen. Die ersten Notstromaggregate sind in Betrieb, ihre Laufzeiten hängen von der entnommenen Stromlast ab. Genau Angaben, wann welches Stromaggregat leerläuft, gibt es nicht.

Stromausfall_Rettungsdienst_Global Blackout_Krisenmanagement_III

Versorgungszüge sind darauf eingestellt, binnen kurzer Zeit eine größere Zahl von Personen mit Essen und Trinken zu versorgen.

Im hier geschilderten fiktiven Szenario geht die Tankstelle für Einsatzfahrzeuge gegen 12.00 Uhr in Betrieb. Die Leitstelle beordert die Rettungsmittel in kleinen Gruppen zur Tankstelle, weil sich sonst ein großer Stau bilden würde.

Die Stadtwerke melden gegen 14.00 Uhr einen verminderten Wasserdruck im Stadtgebiet. In der Regel sind die Grundwasserpumpstationen mit einer Notstromversorgung gekoppelt, die eine Wasserversorgung für Zeiträume zwischen zwölf und 24 Stunden gewährleistet. In Hochhäusern oder Hanglagen werden die Druckerhöher jedoch nicht mit Notstrom abgedeckt. Fließendes Wasser gibt es in Städten deshalb vermutlich nur noch bis zum dritten Obergeschoss.

Auch die Feuerwehr muss sich auf den geringeren Druck einstellen. Die Hydranten werden weniger Wasser liefern als üblich. Gleichzeitig steigt die Zahl von Bränden. So endet der Versuch einer Frau, einen alten Campingkocher in Betrieb zu nehmen, mit einer Verpuffung. In den Abendstunden verursachen unbeaufsichtigte Kerzen zahlreiche Zimmerbrände. Darüber hinaus erleiden diverse Personen Kohlenmonoxid- Vergiftungen, weil sie unwissend Holzkohlegrills im Wohnzimmer angezündet hatten.

Hilfsorganisationen haben mittlerweile an diversen Stellen in der Stadt Feldküchen aufgebaut. Hier gibt es kostenlos Tee und eine warme Mahlzeit für die Bevölkerung. Langsam bekommt man die Lage in den Griff. Die Maßnahmen greifen, das Chaos lichtet sich. Und gegen 22.00 Uhr gehen tatsächlich in den ersten Bezirken die Lichter wieder an. Der Alptraum geht zu Ende.

(Text: Mario Gongolsky, Rettungsassistent, OrgL, Absolvent der Weiterbildung „Management in Hilfeleistungsunternehmen“; Fotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 06.11.2017)[2899]


VOX zeigt Berufsalltag von Leitstellendisponenten

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Köln (rd_de) – Der TV-Sender VOX startet am Montag (05.02.2018) seine neue Doku-Reihe „Die Notrufzentrale“. Das zehnteilige Format beleuchtet den Berufsalltag von Leitstellendisponenten und läuft immer montags um 22.15 Uhr. 

Disponent Thomas von der ILS Nürnberg leitet einen Anruferan, Restriktionsmaßnahmen durchzuführen bis der Rettungsdienst eintrifft. Foto: MG RTL D / Fandango

Wie der Privatsender mitteilte, gibt das Doku-Format authentische Einblick in die Arbeit der Mitarbeiter in den Leitstellen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei. Dafür wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle Nürnberg, der Kooperativen Regionalleitstelle Osnabrück sowie der Brandenburger Polizei bei ihrer Arbeit begleitet. 

(05.02.2018; Foto: MG RTL D / Fandango)

Erste Hilfe: Qualifizierte Ersthelfer dank GPS-Ortung

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Bremen (rd_de) – So genannte Ersthelfer-Apps sollen dafür sorgen, dass ein qualifizierter Ersthelfer schneller zur Stelle ist. In mehreren Regionen sind bereits verschiedene Systeme im Einsatz.

Die Idee ist simpel: Personen mit medizinischen Grundkenntnissen können sich registrieren lassen. Befinden sie sich in der Nähe eines Einsatzortes, kann sie die Leitstelle anhand des GPS-Signals ihres Smartphones orten und zum Notfallort dirigiert. Sie beginnen dort wie jeder Ersthelfer – das heißt in der Regel ohne Hilfsmittel – zum Beispiel die Herz-Lungen-Wiederbelebung oder ergreifen gegebenenfalls weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen. Der parallel alarmierte Rettungsdienst löst sie dann im Idealfall nach wenigen Minuten ab.

Verschiedene Anbieter sind mit ihren Programmen auf dem Markt. Den Anfang machten 2013 die „Mobilen Retter“ aus Gütersloh. Mittlerweile hat der gemeinnützige Verein seinen Sitz in Köln. Seit dem Start vor vier bis fünf Jahren wurden nach eigenen Angaben mehr als 5.000 Alarmierungen in insgesamt sieben Regionen deutschlandweit registriert.

Eine Alternative stellt „Corhelp3r“ dar. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Unternehmen P3 Telehealthcare und GS Corpuls. Die Idee kommt bei potenziellen Lebensrettern nach Auskunft der Initiatoren gut an. Deutschlandweit hätten sich bereits mehrere tausend Ersthelfer über die App registriert. Wie viele von ihnen tatsächlich im Einsatz sind, wird mit Verweis auf den Datenschutz nicht verraten.

In Lübeck beheimatet ist die Initiative „Meine-Stadt-rettet“. Aktuell stehen ungefähr 1.500 Ersthelfer zur Verfügung. Die Betreiber bieten mit ihrem System eine Reihe von Funktionen, die über eine reine Alarmierung hinausgehen. So umfasst die App zum Beispiel digitale Karten, aus denen europaweit die Standorte von Defibrillatoren zu ersehen sind.

Sie interessieren sich für dieses Thema? Mehr über Ersthelfer-Apps im nächsten Rettungs-Magazin. Ab 23. Februar 2018 im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Oliver Schulz hat sich als freier Journalist auf Themen der Sozialwirtschaft spezialisiert; Symbolfoto: Markus Brändli; 07.02.2018) [3596]

Rettungs-Magazin 2/2018: Die „112 Medics“ der Berliner Feuerwehr

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Bremen (rd_de) – Die Berliner Feuerwehr hat für ihre Notfallsanitäter-Ausbildung ein besonderes Konzept entwickelt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden zu so genannten „112 Medics“ ausgebildet. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im neuen Rettungs-Magazin (2/2018). Weitere Themen sind unter anderem Praxistipps für das Airwaymanagement sowie ein Rückblick auf den Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg.

Feuerwehr Berlin: Notfallsanitäter-Ausbildung mal anders

Die Berliner Feuerwehr hat sich bei der Ausbildung ihrer Notfallsanitäter einiges vorgenommen. So wurde die Wache an der Voltairestraße für die Azubis nicht nur frisch renoviert. Auch qualitativ weht an der Lehrrettungswache ein frischer Wind. Das Ziel: „112 Medics“ aus den jungen Rettungskräften zu machen. Wir haben die angehenden Rettungskräfte besucht und stellen das Berliner Ausbildungsmodell vor.

Intubation: Probleme im Rettungseinsatz

Die Atemwegssicherung unter Notfallbedingungen gilt für sich bereits als schwieriges Unterfangen. Ein „Worst Case“-Szenario bahnt sich an, wenn unerwartet zusätzliche erschwerende Umstände auftauchen. Was beim schwierigen Atemweg zu tun ist, lesen Sie im neuen Rettungs-Magazin.

Fallbericht: G20-Gipfel in Hamburg

„Welcom to hell!“, skandierten im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg gewaltbereite Gegner des Weltwirtschaftstreffens. Sie ließen Taten folgen und lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei. Die Statistik weist Hunderte Verletzte aus. Wie hatte sich der Rettungsdienst auf diesen zweitägigen Großeinsatz vorbereitet? Und wie verlief er dann tatsächlich für die Rettungskräfte? Der Fallbericht jetzt im Rettungs-Magazin.

Rettungs-Magazin, Ausgabe 1/2018 – jetzt am Kiosk oder jederzeit versandkostenfrei in unserem Rettungsdienst-Online-Shop beziehen. Natürlich können Sie das Rettungs-Magazin auch kostenlos testen oder die aktuelle Ausgabe bequem als digitales E-Paper herunterladen.

(23.02.2018; Symbolfoto: Johannes Kohlen) [4190]

Baden-Württemberg: DRK stellt Forderungskatalog für den Rettungsdienst auf

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Stuttgart (DRK) – Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg positioniert sich zum Rettungsdienst der Zukunft. Im Rahmen eines Pressetermins am Dienstag (08.05.2018) in Stuttgart erläuterten die beiden DRK-Landesverbände ihre Kernpunkte für eine künftige Sicherstellung des Systems.

„Der Rettungsdienst kann nicht losgelöst vom Wandel in der Gesellschaft und in der Gesundheitslandschaft funktionieren“, so Dr. Lorenz Menz, Präsident des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg bei dem Termin in Stuttgart. Er betonte das Selbstverständnis des DRK als eine Hilfsorganisation, die im Sinne der Patienten für einen innovativen Rettungsdienst eintrete. Das sich verändernde Gesundheitswesen und neue Ansprüche stellen den Rettungsdienst als Ganzes und damit auch das DRK vor Herausforderungen.

„Bei der Personalgewinnung ist die Durststrecke noch nicht überwunden, bei der Infrastruktur gibt es durchaus Nachholbedarf – der Rettungsdienst insgesamt hat seine Hausaufgaben zu machen“, so Birgit Wiloth-Sacherer, Landesgeschäftsführerin des Badischen Roten Kreuzes. Dazu zählen ihrer Meinung nach Fragen der Transparenz sowie der optimalen Verzahnung zwischen dem Rettungsdienst als Teil des Gesundheitswesens einerseits und als Element des Bevölkerungsschutzes andererseits.

11-Punkte-Plan für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg

An der Fortentwicklung des Rettungsdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz seit jeher mitgearbeitet; mit eigenen Projekten und Investitionen, mit Anregungen und als Ideengeber. Mit Blick in die Zukunft vertritt das DRK in Baden-Württemberg folgende Positionen und erhebt einige Forderungen:

• Weiterentwicklung der Leitstellen in Baden-Württemberg als notfallmedizinischer Partner, mit strukturierter Notrufabfrage, Disposition des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes, Defibrillatoren-Katalogisierung und ärztlicher Anwesenheit in der Leitstelle sowie der Prüfung einer zusätzlichen medizinischen Notrufnummer
• Landesweiter online-gestützter Bettennachweis der Kliniken für einen schnelleren Transport in die nächste geeignete Klinik
• Kostendeckende Finanzierung des Krankentransports – auch zur Entlastung der Notfallrettung
• Beibehaltung der organisatorischen Einheit von Notfallrettung und Krankentransport
• Bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung, um Lehrkräfte zu gewinnen, um mehr Rettungskräften den Zugang zur Prüfung für Notfallsanitäter zu ermöglichen und um mehr Rettungskräfte aus den Reihen der BFD/FSJ-Teilnehmer zu gewinnen sowie attraktivere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Rettungsdienst (unter anderem reduzierte wöchentliche Arbeitszeit und ein früheres Renteneintrittsalter)
• Landesweit einheitliche Kompetenzen für die Notfallsanitäter sowie die Überarbeitung des notärztlichen Einsatzindikationskataloges
• Beibehaltung des Zugangs von Ehrenamtlichen zum Rettungsdienst
• Einbindung des Rettungsdienstes in die Krankenhausplanung des Landes
• Einrichtung eines Systems zur Meldung von kritischen Vorkommnissen (CIRS)
• Mehr Transparenz durch öffentliche Bereichspläne, Ergebnisse von Gremiensitzungen und Analysen der SQR-BW
• Gesicherte Finanzierung bei der Ausbildung und der Infrastruktur (Rettungswachen und Leitstellen)

„Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine qualifizierte notfallmedizinische Hilfe auf dem Stand des medizinischen Wissens und der Technik. Wir betrachten die Notfallversorgung nicht isoliert, sondern sehen den Rettungsdienst samt Leitstelle, die Ersthelfer, den ärztlichen Notfalldienst und die Hilfe bei Großschadenslagen als Elemente eines integrierten Konzeptes der medizinischen Versorgung der Bevölkerung“, sagt Dr. Lorenz Menz.

(09.05.2018; Symbolfoto: Markus Brändli)

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Kooperative Großleitstelle Oldenburg im Probebetrieb

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Oldenburg (ots) – Fünf Jahre sind vergangen seitdem Innenminister Uwe Schünemann und Landrat Jörg Bensberg gemeinsam die Kooperation für die Kooperative Leitstelle Oldenburg (KGO) vertraglich auf den Weg brachten. Nun konnte Innenminister Schünemann die neue Leitstelle erstmalig im Betrieb besichtigen.

„Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern damals versprochen, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst Sicherheit aus einer Hand produzieren werden und die KGO in ihrer Dimension einmalig in Deutschland sein wird. Davon wollte ich mich persönlich noch vor der im Herbst geplanten Einweihung überzeugen“, so Schünemann bei seinem Besuch vor Ort.

Polizeivizepräsident Dieter Buskohl und Landrat Jörg Bensberg hatten Anfang Juli den Startschuss für den letzten Projektabschnitt im Großprojekt KGO am Friedhofsweg in Oldenburg gegeben. Die Polizeiinspektionen Oldenburg-Stadt/Ammerland und Delmenhorst/Oldenburg-Land sowie die beiden Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstellen der Stadt Oldenburg und des Landkreises Oldenburg sind bereits in die neue KGO umgeschaltet.

Bis September 2012 sollen sukzessive alle Kooperationspartner aufgeschaltet werden. Die offizielle Einweihung ist anschließend im November 2012 geplant. Dann werden von Oldenburg aus die Polizeinotrufe aus einem mehr als 11.000 Quadratkilometer großen Gebiet mit 1,7 Millionen Einwohnern zentral koordiniert. Der Notruf für den Rettungsdienst und die Feuerwehr läuft in Oldenburg zusammen. Zuständig ist der Rettungsdienstbereich für eine 4.000 Quadratkilometer große Fläche mit 725.000 Bürgern.

Besonders beeindruckte den Minister das engagierte und hochmotovierte Team um den Leiter der Leitstelle Polizei, Polizeioberrat Heiko von Deetzen, und den Leiter der Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Frank Leenderts. „Wir haben neue finanzielle und technische Rahmenbedingungen geschaffen, der Erfolg der KGO steht und fällt jetzt mit den Leitstellendisponenten, die diese Möglichkeiten täglich einsetzen und optimieren“, hob der Minister hervor.

In der KGO nutzen zukünftig Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst gemeinsam eine einheitliche Technik. Ihre Aufgaben erfüllen sie jedoch weiterhin getrennt voneinander, so dass die gesetzlichen Zuständigkeiten unverändert gewahrt bleiben. Das Aufkommen der Notrufe 110 und 112 umfasst täglich rund 1.200 Notrufe und 900 Einsätze seitens der Polizei. Hinzu kommen täglich weitere 280 Einsätze des Rettungsdienstes und 25 Einsätze der Feuerwehr.

Weitere Informationen zur Großleitstelle gibt es hier.

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