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Leitstellen-Mitarbeiter: Wie gut ist Ihr „Notfall-Englisch“?

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Englisch-fuer-LeitstellenBremen (rd_de) – Mitarbeiter in deutschsprachigen Feuer- und Rettungsleitstellen erleben es immer wieder, dass sie Notrufe von Menschen annehmen, die kein oder nur gebrochen Deutsch sprechen. Erste Ausweichsprache ist dann in der Regel Englisch. Doch vielfach handelt es sich beim Anrufer um keinen englischen Muttersprachler. Und das Schul-Englisch des Disponenten ist oft eingerostet. Höchste Zeit, sein „Notfall-Englisch“ aufzupolieren!

Mancher Leiter einer Leitstelle überlegt deshalb, die Englischkenntnisse seiner Kolleginnen und Kollegen aufzufrischen. Um eine entsprechende Fortbildung planen zu können, sollte er folgende Punkte bedenken:

  1. Dozenten: Idealerweise beherrscht der oder die Dozentin nicht nur (fließend) Englisch, sondern besitzt auch einschlägige Erfahrungen im Brandschutz- und/oder Rettungswesen. Falls letzteres fehlt, kann man dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vorab eine mehrtägige Hospitation in der Leitstelle anbieten, um die Branche kennenzulernen.
  1. Lehrstoff: Der Lehrstoff muss so bemessen sein, dass er in vier Stunden zu vermitteln ist. Zunächst sollten die Zahlen und das Alphabet wiederholt werden, danach werden die Körperteile und Organe durchgenommen. Dialoge werden idealerweise als Gruppenarbeit geübt.
  1. Räumlichkeit: Das wird in der Regel das kleinste Problem sein, da entsprechende Lehrsäle auf allen größeren Wachen vorhanden sein müssten.
  1. Genehmigung: Der Dienstherr muss die dienstliche Fortbildung genehmigen. Als Nachweis der Notwendigkeit sollten über mehrere Wochen alle eingehenden fremdsprachlichen Notrufe statistisch erfasst werden. Darüber hinaus fordert die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) entsprechende Sprach- bzw. Englischkenntnisse von Disponenten.
  1. Finanzierung: Da die Schulungen selten kostenlos zu realisieren sein werden, muss der Dienstherr die Kosten tragen. Übernimmt er diese nicht, kommt eventuell ein Förderverein oder Sponsor infrage.

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(Text: Nicole Kreutz, Juristin und ehemalige Staatsanwältin; Symbolfoto: Markus Brändli; 01.11.2016)


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