Berlin (rd_de) – Auf Rettungsleitstellen könnten große Veränderungen zukommen. Am Donnerstag (07.09.2017) stellte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) seine Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vor. Würden die Ideen 1:1 umgesetzt, träfe das vor allem die Leitstellen.
Der SVR Gesundheit existiert seit rund 30 Jahren und veröffentlicht alle zwei bis drei Jahre ein Gutachten zur aktuellen Gesundheitspolitik. Verbunden damit sind Vorschläge, welche Reformen erforderlich sind, um Probleme im System zu beheben. In diesem Jahr wurde ein großer Reformbedarf in der Notfallversorgung gesehen.
Den Experten fielen eine stark steigende Inanspruchnahme der Klinikambulanzen sowie rapide zunehmende Transportzahlen im Rettungsdienst auf. Der Rat empfiehlt daher „die Schaffung voll integrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen“, teilt der SVR Gesundheit mit. „Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116 117) soll damit zukünftig entfallen.“
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Konkret würde dies bedeuten, dass sich alle Patienten, die außerhalb von Sprechstundenzeiten einen Arzt benötigten, an die Integrierte Regionalleitstelle zu wenden hätten. Hier stünden neben den Disponenten Ärzte zur Verfügung, die eine telefonische Beratung durchführen würden. Je nach Zustand des Patienten würde der Rettungsdienst alarmiert, der Betroffene an ein Notfallzentrum verwiesen oder ein Termin in einer Arztpraxis vereinbart. „Wichtig ist dem Rat die nahtlose Verzahnung der bislang drei getrennten Bereiche und die damit einhergehende Bildung von Zentren“, heißt es in einer Stellungnahme des SVR Gesundheit.
Unterstützung erhalten die Gutachter aus Reihen der Krankenkassen: „Da Patienten nicht immer in der Lage sind, die Versorgungs- oder Notfallsituation richtig einzuschätzen und den richtigen Ansprechpartner zu finden, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst an die Integrierten Leitstellen angeschlossen werden“, pflichtet beispielsweise die Techniker Krankenkasse bei. „Auch hier können nach standardisierten Vorgaben kompetente Mitarbeiter aufgrund der Schilderung der Patienten oder Angehörigen entscheiden, welcher Sektor für die Versorgung der richtige ist.
„Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden. Zur Beseitigung des Fehlanreizes, Patienten unnötig ins Krankenhaus zu bringen, soll die medizinische Leistung und nicht wie bisher nur die Transportleistung abgerechnet werden“, so der Sachverständigenrat.
Der Rat wird seine Empfehlungen im zweiten Quartal 2018 dem Bundesgesundheitsministerium übergeben und an den Bundestag sowie Bundesrat übermittelt.
(08.09.2017; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse)